Gastbeitrag

Steuersünder verlieren an Handlungsfreiheit

Der Staat hat viele Anläufe genommen, um Steuersünder zur Nachzahlung zu bewegen. Künftig gewährt er Straffreiheit nur dem, der detaillierte Infos liefert - und zwar schnell.

Von Dagmar Kayser-Passmann Veröffentlicht:
Für Steuersünder, die nur bestimmte Sachverhalte aufdecken und andere verschweigen, ist es mit der Steueramnestie bald vorbei.

Für Steuersünder, die nur bestimmte Sachverhalte aufdecken und andere verschweigen, ist es mit der Steueramnestie bald vorbei.

© Matte / fotolia.com

Seit Jahren ist im Paragraf 371 der Abgabenordnung (AO) verankert, dass ein reuiger Steuersünder in die Steuerehrlichkeit zurückkehren kann, wenn er von sich aus die Hinterziehung aufdeckt und auch den "Schaden" - also die darauf entfallenden Steuern - sofort entrichtet. Er bleibt allerdings nur straffrei, wenn noch nicht ermittelt wird.

Diese Anreize haben im Laufe der Jahre nur wenige Steuersünder in die Ehrlichkeit zurückgeführt und Geld aus dem Ausland auf deutsche Konten zurückgebracht.

Auch Bankenfahndungen im In- und Ausland -und damit das Risiko der Entdeckung - wirkten nur bei wenigen Steuersündern. Daraufhin ersann der Fiskus einen weiteren Schachzug und erließ 2003 das Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG).

Steueramnestie fand zu wenig Zuspruch

Diese Steueramnestie sollte "zu einer Entkriminalisierung breiter Bevölkerungsschichten" führen und allen Steuersündern die Möglichkeit bieten, reinen Tisch zu machen.

Jeder, der Einnahmen zwischen 1993 und 2002 nicht erklärt hatte, sollte straffrei ausgehen, wenn er die Einnahmen nacherklärte und eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent beglich.

Die ehrlichen Steuerbürger, die all die Jahre ihre Einnahmen brav erklärt hatten, reagierten äußerst ungehalten und legten sogar Verfassungsbeschwerden ein, wurden doch die notorischen Hinterzieher noch mit einem Steuergeschenk belohnt - nur 25 Prozent Steuern statt individueller höherer Steuersatz. Das StraBEG brachte dem Finanzminister zwar ein paar Mehreinnahmen, aber der erhoffte große Wurf blieb aus.

Auch die umstrittenen Ankäufe der Steuersünder-CD's in den vergangenen Jahren durch einzelne Landesregierungen brachten kaum Erfolg. Das Gewissen regte und regt sich nur bei wenigen Betroffenen.

Damit soll nun Schluss sein. Das Bundeskabinett hat am 8. Dezember einen Gesetzentwurf beschlossen (wir berichteten kurz), der die Straffreiheit bei einer Selbstanzeige nur dann noch gewähren soll, wenn wirklich alle Besteuerungsgrundlagen und Sachverhalte vollständig und zutreffend erklärt werden.

Wer nur bestimmte Sachverhalte aufdeckt und andere verschweigt, geht nicht straffrei aus. Ein Taktieren wie bisher mit teilweisen Offenbarungen soll damit ausgeschlossen werden.

Mit der Prüfungsanordnung beginnt die Uhr zu ticken

Auch wird der Zeitpunkt, bis zu dem noch eine Selbstanzeige möglich sein soll, deutlich vorgezogen. War bisher die Selbstanzeige auch noch bis zum Erscheinen des Betriebsprüfers möglich, ist künftig die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung maßgeblich.

Ein Strafzins - wie ursprünglich gefordert - wurde nicht eingeführt. Auch können diejenigen, die schon eine Teilselbstanzeige erstattet haben, darauf vertrauen, dass sie nicht belangt werden, sofern sie den zweiten Schritt tun und auch die restlichen Besteuerungsgrundlagen vollumfänglich aufdecken.

Auch wenn das Gesetz einigen nicht weit genug geht und es eine Lobby derer gibt, die diesen Paragraphen 371 der AO komplett abschaffen möchten, so ist doch die große Richtung deutlich erkennbar. Der Staat wird härter durchgreifen, wenn durch CD's oder andere Fahndungs- oder sonstige Ermittlungsergebnisse Steuersünder aufgespürt werden.

Jeder sollte sich also gut überlegen, ob er die "Mehreinnahmen" der vergangenen Jahre riskieren oder lieber reinen Tisch machen soll. Im Fall der Entdeckung werden jedenfalls nicht nur die Gewinne abgeschöpft, sondern empfindliche Geldstrafen das gewonnene Vermögen sicher verschlingen.

Vielleicht ist das ja eine Überlegung zum Jahreswechsel und die guten Vorsätze zum neuen Jahr wert!

Zur Person: Dagmar Kayser-Passmann ist Diplom-Finanzwirtin und Steuerberaterin in Unna.

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