Kein Entgelt für nicht angeforderten Kontoauszug

BERLIN (maw). Banken dürfen kein Entgelt verlangen, wenn sie Kunden unaufgefordert einen Kontoauszug zusenden. Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit Blick auf ein nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Frankfurt hin.

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Laut Geschäftsbedingung der betreffenden Bank bekommen Kunden nach Angaben des vzbv den Kontoauszug per Post zugeschickt, wenn sie ihn nicht innerhalb von 30 Bankarbeitstagen am Kontoauszugsdrucker abrufen. Dafür sollten sie ein Entgelt von 1,94 Euro zahlen.

Ähnliche Klauseln verwendeten auch andere Institute. Der vzbv kritisierte das Entgelt als unzulässig. Eine Bank sei grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, den Kunden mindestens einmal im Monat über die Zahlungsvorgänge auf seinem Konto zu informieren.

Für die Erfüllung dieser Pflicht dürfe kein Entgelt erhoben werden. Dies sei nur in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen möglich, etwa wenn der Kunde eine zusätzliche Zusendung ausdrücklich verlange.

Az.:2-25 O 260/10

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