Höhere Entschädigungen für Phoenix-Gläubiger

KARLSRUHE (dpa). Die rund 30.000 Phoenix-Gläubiger können mit höheren Entschädigungen rechnen.

Veröffentlicht:

Die Provisionsansprüche des betrügerischen Wertpapierhändlers dürften nicht gegengerechnet werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe.

Die 2005 pleitegegangene Phoenix Kapitaldienst GmbH habe "aufgrund ihres grob vertragswidrigen Verhaltens ihren Provisionsanspruch verwirkt", heißt es in der Entscheidung.

Bei einem der größten Wertpapierbetrügereien in Deutschland waren vor allem Kleinanleger um zusammengerechnet 600 Millionen Euro geprellt worden.

Az.: XI ZR 67/11

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