Steuergeschenke zu Weihnachten selbst gemacht

Nachdenken und nachrechnen lohnen: Ärzte, die vor dem Jahreswechsel die Weichen bei ihren Einnahmen und Ausgaben richtig stellen, können ihre Steuerlast um vierstellige Beträge senken.

Von Jürgen Lutz Veröffentlicht:
Ärzte sollten bei Geschenken nicht nur an ihre Familie denken, sondern auch an die Steuerschuld.

Ärzte sollten bei Geschenken nicht nur an ihre Familie denken, sondern auch an die Steuerschuld.

© Andreas Haertle / fotolia.com

FRANKFURT/MAIN. Niedergelassene Ärzte können sich kurz vor Jahresende noch auf vielen Gebieten selbst schöne Steuergeschenke machen, etwa mit der Praxis, über die Altersvorsorge oder auch beim Kindergeld. Eine Übersicht:

Praxiseinnahmen und -ausgaben: Wer, wie die meisten Ärzte, den Betriebsgewinn nach dem Einnahme-Überschuss-Prinzip bestimmt, darf Einnahmen ins nächste Jahr schieben und Ausgaben in dieses Jahr vorziehen. Denn bei "Einnahme-Überschuss-Rechnern" schlagen Forderungen erst mit dem Zeitpunkt des Geldeingangs und Verbindlichkeiten erst mit dem Termin des Zahlungsausgangs zu Buche.

Das ändert sich 2012

Kindergeld: Volljährige Kinder unter 25 Jahren, die eine Erstausbildung oder ein Erststudium absolvieren, können ab 2012 beliebig viel verdienen, ohne dass Kindergeld oder Kinderfreibetrag gefährdet werden. Der Schwellenwert von 8004 Euro entfällt.

Kinderbetreuungskosten: Ab 2012 können alle Familien zwei Drittel der Kosten für Kinderbetreuung, aber maximal 4000 Euro im Jahr als Sonderausgaben von der Steuer absetzen, sofern das betreute Kind jünger als 14 Jahre ist. Bislang ist ein Abzug entweder als Werbungskosten oder als Sonderausgaben nur möglich, wenn beide Elternteile berufstätig sind oder zumindest ein Elternteil sich in Ausbildung befindet oder krank ist.

"Die Renovierung der Praxisräume führt also nur dann zu Betriebsausgaben in diesem Jahr, wenn die Forderung noch 2011 beglichen wird", sagt Achim Albert, Steuerberater und Geschäftsführer der Kanzlei Rausch + Kollegen aus Hösbach in Unterfranken, die etliche Heilberufler als Mandanten betreut.

Da Ärzte auf Zahlungen der KV keinen Einfluss haben, bleiben ihnen als Manövriermasse bei den Einnahmen in erster Linie die Rechnungen für Privat- und IGeL-Patienten sowie Vergütungen für Gutachten oder Vorträge.

Einnahmen zu schieben und Ausgaben vorzuziehen, kann sich dann lohnen, wenn ein Arzt 2011 (deutlich) besser verdient hat als im Vorjahr und eine höhere Besteuerung vermeiden will.

"Ob die Steuerlast höher ausfallen dürfte als im Vorjahr, zeigt meist die Betriebswirtschaftliche Auswertung, wenn sie monatlich erstellt wird", sagt die auf Ärzte spezialisierte Steuerberaterin Dagmar Kayser-Passmann aus Unna. Im Zweifel über das beste Vorgehen sollten sich Ärzte an ihren Berater wenden.

Jahresend-Arbeiten: Ärzte, die Ehepartner oder Kinder für Jahresend-Arbeiten auf 400-Euro-Basis anstellen und noch 2011 zahlen, können Arbeitslohn und Arbeitgeberabgabe voll als Betriebsausgabe ansetzen. Die Angehörigen selbst müssen nichts versteuern.

Geldspenden: Geldspenden, die noch 2011 vom Praxiskonto abfließen, mindern das zu versteuernde Einkommen - und zwar bis zu einer Höhe von 20 Prozent der gesamten Einkünfte.

Reichensteuer: Wer "Gefahr läuft", ein zu versteuerndes Einkommen von über 250.730 Euro zu erzielen, hat besonders gute Gründe, über das Vorziehen von Ausgaben und das Schieben von Einnahmen nachzudenken. Denn in diesem Fall steigt der Steuersatz für das Einkommen, das diesen Betrag überschreitet, von 42 auf 45 Prozent zuzüglich Solizuschlag.

Steueranpassung: Ärzte, die im Jahr 2012 voraussichtlich ein deutlich geringeres Einkommen erzielen, als erwartet, können beim Finanzamt einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlung stellen. "Auf diese Weise steht der Praxis 2012 mehr an Liquidität zur Verfügung - und das ist in einer wirtschaftlich eher unsicheren Lage sehr hilfreich", rät Steuerberaterin Kayser-Passmann.

Kindergeld: Eltern von Kindern unter 25 Jahren steht Kindergeld so lange zu, wie der Nachwuchs eine Erstausbildung macht oder studiert. Das Einkommen des Kindes darf 2011 nach Abzug von speziellen Ausbildungskosten, Werbungskosten, Sozialversicherungsbeiträgen sowie Prämien für eine private Krankenversicherung den Betrag von 8004 Euro im Jahr nicht übersteigen, da sonst der Anspruch auf Kindergeld komplett und rückwirkend zum Jahresbeginn verfällt.

Falls die Einkünfte des Kindes nach Abzug dieser Kosten nahe an oder über diese Grenze kommen, können Ausgaben für Fachbücher oder beruflich notwendige Arbeitsgeräte wie ein Laptop den Kindergeld-Anspruch retten.

"In bestimmten Fällen lässt sich so mit einer Ausgabe in Höhe von 200 Euro das Kindergeld in Höhe von über 2200 Euro sichern", sagt Steuerberater Albert.

Kinderbetreuungskosten: Bei berufstätigen Eltern erkennt der Fiskus pro Kind zwei Drittel der Betreuungskosten von maximal 6000 Euro an. Wer bis zum Jahresende die Höchstsumme von 4000 Euro für Kindergartenbeiträge oder Babysitter-Kosten nicht ausgeschöpft hat, kann vor dem Jahreswechsel gegebenenfalls die Beiträge für Januar oder das erste Quartal überweisen.

Rürup-Rente: Wer sich entschlossen hat, mit einer Rürup-Rentenversicherung seine Altersvorsorge zu ergänzen, sollte den Vertrag noch in diesem Jahr abschließen. Denn in diesem Fall können sich Ärzte ihre private Rente bereits ab dem 60. Lebensjahr auszahlen lassen, ohne die staatliche Förderung zu verlieren.

Ab dem Jahr 2012 wird diese Altersgrenze auf 62 Jahre angehoben. Zudem sinkt der Garantiezins dann von 2,25 auf 1,75 Prozent. Im Jahr 2011 erkennt der Fiskus 72 Prozent der Rürup-Beiträge in Höhe von maximal 20.000 Euro als Sonderausgaben an; im nächsten Jahr sind es zwei Prozentpunkte mehr.

Verluste mit Wertpapieren: Ärzte, die 2011 in einem Wertpapierdepot Verluste erlitten und bei einem anderen Institut Zinsen oder Dividenden oberhalb des Freibetrags kassiert haben, sollten bis 15. Dezember eine Verlustbescheinigung bei der depotführenden Bank beantragen.

Nur so können sie die Verluste über die Steuererklärung mit der gezahlten Abgeltungssteuer verrechnen. Ausnahme: Verluste mit Aktien (nicht Aktienfonds!) lassen sich nur mit Aktiengewinnen verrechnen.

Zinsen im Ausland: Die Zinssteuer der Europäischen Union auf ausländische Zinserträge wurde zum 1. Juli von 20 auf 35 Prozent angehoben. Damit liegt sie über der deutschen Abgeltungssteuer in Höhe von 26,38 Prozent.

Ärzte, die nicht mehr zahlen wollen als nötig, sollten die Zinsen in der Steuererklärung 2011 angeben. Dazu benötigen sie die Steuerbescheinigung der im Ausland ansässigen Bank.

Außergewöhnliche Belastungen: Wer hohe Kosten etwa wegen der Behandlung aus einer eigenen Krankheit oder einer Scheidung tragen muss, kann einen Teil als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Das setzt voraus, dass die Kosten höher sind als der zumutbare Anteil.

Ärzte, die in diesem und im kommenden Jahr hohe Kosten haben (werden), die jeweils unter dem - von Einkommen und Kinderzahl abhängigen - Schwellenwert bleiben, können Ausgaben für 2012 eventuell bereits jetzt begleichen, um so den Grenzwert für 2011 zu überschreiten.

Handwerkerleistungen: Lohnkosten von Handwerkern, die auf Privatgrundstücken arbeiten, erkennt der Fiskus bis zu einer Obergrenze von 6000 Euro zu 20 Prozent an. Diese Summe mindert nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern die Steuerschuld selbst. Die zu zahlenden Steuern können so also um bis zu 1200 Euro im Jahr sinken.

Wer 2011 bereits Kosten in Höhe von 5000 Euro hatte und vor dem Jahreswechsel weitere Leistungen in Höhe von 3000 Euro plant, kann mit dem Handwerker vereinbaren, auf die Lohnkosten einen Abschlag von maximal 1000 Euro zu zahlen. Der Restbetrag kann Anfang Januar 2012 überwiesen werden.

"Auf diese Weise vermindert sich die Steuerschuld um die maximal möglichen 1600 Euro. Würde alles in diesem Jahr bezahlt, könnte der Steuerzahler lediglich 1200 Euro sparen", rechnet Kayser-Passmann vor. Wichtig: Ärzte sollten die Handwerkerrechnung auf jeden Fall per Überweisung begleichen, da der Fiskus die Ausgaben sonst nicht anerkennt.

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