Lebensversicherung: Klage soll Kunden stille Reserven sichern

KÖLN (akr). Verbraucherschützer wollen mit einem Musterverfahren die Gerichte prüfen lassen, ob Lebensversicherer ihre Kunden angemessen an den so genannten stillen Reserven beteiligen.

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Stille Reserven entstehen, wenn der Marktwert von Kapitalanlagen wie Aktien oder Immobilien über dem in den Büchern angegebenen Wert liegt. Das Verfahren hat Bedeutung für alle Ärzte, deren Lebens- oder private Rentenversicherungen 2008 oder später ausgezahlt wurden.

Die Verbraucherzentrale Hamburg unterstützt die Klage eines Kunden gegen die Allianz Leben. Der Kläger ist davon überzeugt, dass die Auszahlung aus seiner Lebensversicherung zu gering gewesen ist.

In diesem Verfahren geht es zwar nur um 650 Euro. Aber für Versicherer und Verbraucher stehen möglicherweise Milliarden auf dem Spiel, sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg.

"Das Gesetz ist eindeutig"

Seit 2008 sind die Versicherer per Gesetz verpflichtet, Kunden an den stillen Reserven zu beteiligen. "Das Gesetz ist eindeutig", sagt Castelló.

"Doch wegen der Intransparenz kann die Versicherungsbranche mit ihren Rechentricks immer wieder geltendes Recht umgehen."

Die Verbraucherschützer hoffen, dass die Versicherer durch das aktuelle Verfahren dazu gezwungen werden, die Berechnung des für Kunden vorgesehenen Anteils an den stillen Reserven offen zu legen.

Die Allianz Leben bestreitet, Kunden nicht angemessen zu beteiligen. "Wir setzen das Gesetz natürlich um", sagt eine Sprecherin.

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