Schärfere Regeln für "Grauen Kapitalmarkt"

BERLIN (dpa). Anleger sind künftig besser vor unseriösen Angeboten am "Grauen Kapitalmarkt" geschützt. Mit dem am Freitag in Kraft getretenen Vermögensanlagegesetz werden die Rechte der Verbraucher gegenüber Anbietern von Graumarktprodukten erheblich gestärkt, teilte das Bundesfinanzministerium mit.

Veröffentlicht:

Anleger können unter anderem einen von der obersten Finanzaufsicht (BaFin) geprüften Verkaufsprospekt verlangen. Dieser müsse alle Angaben enthalten, die für eine Beurteilung des Anbieters und dessen Zuverlässigkeit sowie eine Bewertung der Vermögensanlage erforderlich sind.

Anbieter müssen zudem einen "Beipackzettel" vorlegen, der kompakt und verständlich Chancen und Risikendes Produkts erläutert.

Ferner wird durch das Gesetz die Verjährungsfrist bei der Prospekthaftung verlängert. Bislang konnten Haftungsansprüche wegen fehlerhafter oder fehlender Prospekte eines Anlegers bereits nach einem Jahr verjähren.

Dreijährige Verjährungsfrist

Künftig gilt eine einheitliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Außerdem werden die Voraussetzungen für eine Haftung für fehlerhafte oder fehlende Verkaufsprospekte erleichtert.

Die im selben Gesetz verschärften Regeln für die etwa 80.000 Vermittler solcher Geldanlagen treten am 1. Januar 2013 in Kraft. Diese müssen künftig unter anderem eine Prüfung ablegen sowie eine Berufshaftpflicht-Versicherung nachweisen.

Auf dem "Grauen Kapitalmarkt" - einem provisionsgetriebenen Sektor der freien Vermittler - entstehen Schätzungen zufolge jährliche Schäden von bis zu 30 Milliarden Euro durch unseriöse Angebote.

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weniger Rezidive

Hustenstiller lindert Agitation bei Alzheimer

Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen forderte am Mittwoch beim Gesundheitskongress des Westens unter anderem, die dringend notwendige Entbudgetierung der niedergelassenen Haus- und Fachärzte müsse von einer „intelligenten“ Gebührenordnung flankiert werden.

© WISO/Schmidt-Dominé

Gesundheitskongress des Westens

KBV-Chef Gassen fordert: Vergütungsreform muss die Patienten einbeziehen