Bundesfinanzhof
Steuerfahndung geht zu weit
MÜNCHEN. Die Steuerfahndung in Deutschland schießt nach Beobachtung des Bundesfinanzhofs (BFH) in einigen Fällen über das Ziel hinaus.
BFH-Präsident Rudolf Mellinghof warnte am Dienstag in München vor unverhältnismäßigen Durchsuchungen bei Steuerpflichtigen. "Ein Ermittlungsverfahren ist ein Ermittlungsverfahren und kein Strafverfahren."
Als Beispiel nannten die Richter den Besuch der Steuerfahnder bei einem ehrenamtlichen Betreuer im sozialen Bereich, der die Aufwandsentschädigungen von 300 Euro pro Fall bei der Steuer nicht angegeben hatte.
"Das kommt einem vor, als würde die GSG 9 zur Regelung des Straßenverkehrs eingesetzt", sagte der Vorsitzender Richter des 8. Senats, Heinz-Jürgen Pezzer. (dpa)