Tipps und Tricks

So lassen sich Steuern sparen

Tipps und Tricks für die Steuererklärung 2012: Wer Frei-, Höchst- und Pauschbeträge richtig nutzt, kann sich einiges an Geld vom Staat zurückholen. Vor allem bei Kinderbetreuung und haushaltsnahen Dienstleistungen lohnt sich das.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:
Gut gefülltes Steuersparschwein: Allein für die Altersvorsorge erkennt der Fiskus 14.800 Euro an.

Gut gefülltes Steuersparschwein: Allein für die Altersvorsorge erkennt der Fiskus 14.800 Euro an.

© Helder Almeida / fotolia.com

NEU-ISENBURG. Das Steuerrecht ist immer in Bewegung. Das hat für Steuerpflichtige aber nicht nur Nachteile. Da die Pauschbeträge regelmäßig angepasst werden, tun sich neue Steuersparmöglichkeiten auf.

So auch für die Einkommensteuererklärung 2012, die sich vielleicht auch für nicht-abgabepflichtige Lebenspartner oder Kinder lohnen kann, sofern sie Einkommensteuer in 2012 entrichten mussten.

Erhöht wurden etwa die Abzugsbeträge für die Altersvorsorgeaufwendungen. Damit werden Ärzten von ihren Beiträgen ans ärztliche Versorgungswerk, aber auch für eine Rürup-Rente bis zu 14.800 Euro (29.600 Euro für Verheiratete) angerechnet.

Aber Vorsicht: In der Steuererklärung werden die kompletten gezahlten Altersvorsorgeaufwendungen angegeben.

Der Fiskus bezieht dann in seine Rechnung 74 Prozent (in 2011 waren es 72 Prozent) von maximal 20.000 Euro für Alleinstehende und maximal 40.000 Euro für Verheiratete mit ein.

Ex-Partner zählt extra

Freiberuflern werden zudem 2800 Euro für Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anerkannt. Wer Unterhalt für einen geschiedenen Ehepartner leisten muss, kann auch dies bei der Steuererklärung angeben.

Insgesamt 13.805 Euro werden berücksichtigt. Aufgewendete Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung des Ex-Partners können zusätzlich geltend gemacht werden.

Eine spannende Möglichkeit, die Steuerlast zu senken, bleiben auch für 2012 die haushaltsnahen Dienstleistungen. Anfang 2009 hatte der Gesetzgeber die Tür für die Absetzbarkeit solcher Leistungen geöffnet - und das gleich in drei Bereichen.

Maximal 6000 Euro werden für handwerkliche Dienstleistungen anerkannt

Steuerfristen

31. Mai: Offiziell endet die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2012 am 31. Mai 2013. Die Frist lässt sich auf Antrag aber verlängern.

31. Dezember: Praxisinhaber, die ihre Steuererklärung mit einem Steuerberater machen, haben bis zum 31. Dezember 2013 Zeit.

Ende 2016: Wer gar nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, der kann sie sogar bis Ende 2016 hinauszögern.

Für handwerkliche Dienstleistungen wird die Steuerlast um bis zu 1200 Euro gesenkt. Wobei der Fiskus 20 Prozent von maximal 6000 Euro anerkennt. Es lassen sich also mehrere Handwerkerrechnungen einreichen.

Wichtig ist allerdings: Es werden nur Arbeitslohn und Anfahrtskosten steuerlich erstattet. Diese müssen auf der Rechnung daher getrennt von Materialkosten aufgeführt werden.

Wer sich die Handwerkskosten für Arbeiten an einem Haus mit Eigentumswohnungen mit anderen Eigentümern teilt, kann trotzdem die anteiligen Kosten geltend machen.

Wer zusätzlich eine Hilfskraft für Gartenarbeiten, die Pflege eines Angehörigen oder eine Putzkraft im eigenen Haus oder der Wohnung beschäftigt, kann nochmals ein Fünftel der Arbeitskosten, maximal jedoch 4000 Euro bei der Steuer geltend machen.

Für - in 2012 noch - 400-Euro-Kräfte gilt allerdings: Hier werden maximal 510 Euro angerechnet.

4000 Euro für die Betreuung

Kosten für die Kinderbetreuung lassen sich dabei gesondert abziehen. Hierfür lässt der Fiskus noch einmal zwei Drittel von 6000 Euro an Betreuungskosten, also maximal 4000 Euro zu. Dabei muss es sich nicht einmal um eine externe Betreuungskraft handeln.

Auch wenn Angehörige - außer natürlich Ehepartner und im Haus mitlebende Angehörige - auf den Nachwuchs aufpassen und dafür nachweislich eine regelmäßige Entlohnung erhalten, kann dies das zu versteuernde Einkommen senken. Hilfreich ist in diesem Fall allerdings eine schriftliche Vereinbarung über die Kinderbetreuung.

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