Immobilienanleger
Bedenkzeit für Käufer verlängert
BERLIN. Käufer von Immobilien - egal, ob zur Anlage oder Privatnutzung - erhalten mehr Schutz durch strengere Regeln für Notare, beschloss der Bundesrat am Freitag.
Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband mitteilt, sollen so eilig abgewickelte Verkäufe von Ramsch-Immobilien nun der Vergangenheit angehören.
Künftig müssen zwischen dem Termin der Beurkundung und der Übermittlung des Kaufvertrages 14 Tage liegen, damit der Käufer über genug Bedenk- und Prüfzeit verfügt. Dabei dürfe nur der Notar den Vertragstext übermitteln, heißt es weiter. (mh)