Steuererklärung

Berater verantwortet Vollständigkeit

Legt ein Steuerberater seinen Mandanten nur die komprimierte Steuererklärung vor, trägt er auch die Verantwortung, wenn etwa Entlastungsbeträge nicht geltend gemacht wurden.

Veröffentlicht:
Ist die Steuererklärung einmal abgegeben, so sind nachträgliche Korrekturen nicht unbedingt durchzusetzen. Das gilt auch für Steuerberater, so der Bundesfinanzhof.

Ist die Steuererklärung einmal abgegeben, so sind nachträgliche Korrekturen nicht unbedingt durchzusetzen. Das gilt auch für Steuerberater, so der Bundesfinanzhof.

© kebox / fotolia.com

MÜNCHEN. Ärzte sollten auch ihren Steuerberater über veränderte Lebensumstände informieren. Allerdings dürfen auch diese nicht einfach davon ausgehen, dass immer alles beim Alten bleibt, wie jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschied.

Am Besten sollten die Berater-Kunden immer das volle Steuerformular prüfen und nicht nur die komprimierte elektronische Steuererklärung.

Im Streitfall lebte der Steuerpflichtige früher mit Lebensgefährtin und gemeinsamem Kind zusammen. Nach der Trennung Ende 2006 hätte er 2007 erstmals Anspruch auf einen steuerlichen "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" über immerhin 1308 Euro gehabt.

Weil der Steuerberater von der Trennung nichts wusste, hatte er diesen aber nicht geltend gemacht. Seinem Mandanten gab er nur die komprimierte elektronische Steuererklärung ("Elster") zur Prüfung und Unterschrift, die keinen Hinweis auf den Entlastungsbetrag enthielt.

Damit habe der Berater die Verantwortung dafür übernommen, dass die Angaben vollständig waren, "ohne den maßgeblichen Sachverhalt zu ermitteln", befand der BFH. Ist die Steuererklärung einmal abgegeben, sind nachträgliche Korrekturen nicht unbedingt durchzusetzen.

Ob der Steuerberater seinem Kunden nun Schadenersatz zahlen muss, hatte der BFH nicht zu entscheiden. (mwo)

Az.: III R 12/12

Mehr zum Thema

apoBank-Analyse

Frauen haben bei Praxisgründungen die Nase vorn

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Lesetipps
Der Patient wird auf eine C287Y-Mutation im HFE-Gen untersucht. Das Ergebnis, eine homozygote Mutation, bestätigt die Verdachtsdiagnose: Der Patient leidet an einer Hämochromatose.

© hh5800 / Getty Images / iStock

Häufige Erbkrankheit übersehen

Bei dieser „rheumatoiden Arthritis“ mussten DMARD versagen