Energiegenossenschaften

Rendite mit grünem Strom

Immer mehr Anleger werden Teilhaber in einer Energiegenossenschaft. Die Vorteile: Man kann der Umwelt etwas Gutes tun und gleichzeitig Gewinne einfahren. Außerdem sind die Risiken vergleichsweise gering, sagen Verbraucherschützer.

Von Thomas Hammer Veröffentlicht:
Bundesweit haben mehr als 130.000 Bürger in Fotovoltaik und Windenergie investiert.

Bundesweit haben mehr als 130.000 Bürger in Fotovoltaik und Windenergie investiert.

© Thaut Images / fotolia.com

NEU-ISENBURG. Energiegenossenschaften in Bürgerhand sind seit dem Ausrufen der Energiewende groß in Mode gekommen.

Nach einer aktuellen Studie des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbandes (DGRV) haben bundesweit mehr als 130.000 Bürger zusammen rund 1,2 Milliarden Euro investiert, um mit Fotovoltaik- und Windenergieanlagen oder kleinen Wasserkraftwerken emissionsfreien Strom zu erzeugen.

Überdies haben Energieversorger sowie regionale Genossenschaftsbanken und Sparkassen die Energiegenossenschaft als wirkungsvolles Instrument für die eigene Imagepflege entdeckt. Indem sie technische oder kaufmännische Hilfestellung bieten, präsentieren sie sich als bürgernahe Partner vor Ort.

Mit der Erzeugung von grünem Strom können Genossenschaftsteilhaber der Umwelt etwas Gutes tun und damit Gewinn einfahren. Rund 3,5 bis 4 Prozent werden von den meisten Anbietern als Dividende kalkuliert.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass meist eine zwei- bis dreijährige Anlaufphase erforderlich ist, bis die Investitionen abgeschlossen sind und die Stromeinspeisung beginnen kann.

Teilhaber können mitbestimmen

Vorteilhaft ist im Vergleich zur Beteiligung an Energieprojekten über geschlossene Fonds sowohl die Gesellschaftsform wie auch die Kostenstruktur.

Genossenschaften sind auf die direkte Mitbestimmung der Teilhaber ausgelegt, wobei das Prinzip gilt, dass in der beschlussfassenden Generalversammlung jedes Mitglied unabhängig von der Anzahl der gezeichneten Anteile eine Stimme hat.

Damit bestimmen die Geldgeber gemeinsam über die Ausrichtung des Unternehmens und kontrollieren über den Aufsichtsrat die Aktivitäten des Vorstands. Bei geschlossenen Fonds haben Kapitalanleger meist den Status eines Kommanditisten, der in der Regel kaum Mitspracherechte hat.

Bei den Kosten glänzen viele genossenschaftliche Stromerzeuger mit Sparsamkeit. Weil Aufsichtsräte und Vorstände überwiegend ehrenamtlich arbeiten und allenfalls eine Aufwandsentschädigung erhalten, bleiben die Personalkosten gering.

Aufwendungen entstehen hauptsächlich für die Wartung und Reparatur der Anlagen, die Versicherung und den Wirtschaftsprüfer, der bei Genossenschaften vorgeschrieben ist. Provisionsaufwendungen und Managementgebühren, wie bei geschlossenen Fonds üblich sind, fallen nicht an.

Im Insolvenzfall ist das Geld weg

Mit Blick auf die investorenfreundliche Struktur stuft die Verbraucherzentrale Bremen in einer aktuellen Studie Energiegenossenschaften überwiegend als eine vergleichsweise risikoarme Anlageform ein.

Dennoch sei der Beitritt zu einer Genossenschaft nicht mit einer Sparanlage bei einer Bank zu vergleichen.

Die Dividende könne in schlechten Jahren ausfallen, und weil es keine Einlagensicherung gebe, sei im Insolvenzfall das investierte Geld weg. "Jeder Investor sollte sich der Risiken einer solchen Geldanlage bewusst sein und insbesondere bei unverhältnismäßig hohen Ertragsversprechen skeptisch werden", so die Verbraucherschützer.

Wie groß das Risiko im konkreten Fall ist, hängt vom Investitionsobjekt und der Finanzierungsstruktur ab. Generell gilt: Je höher die Eigenkapitalquote, umso sicherer ist die Anlage.

Der durchschnittliche Eigenkapitalanteil liegt laut der DGRV-Studie derzeit bei 50 Prozent. Ein hohes Maß an Sicherheit ist vorhanden, wenn die Energiegenossenschaft direkt in die Stromerzeugung investiert, indem sie etwa eigene Fotovoltaikanlagen betreibt.

Dann sind die Anlegergelder mit einem Sachwert abgedeckt, der in aller Regel gegen Schäden etwa durch Unwetter oder Vandalismus versichert ist.

Beteiligt sich das Unternehmen mit Krediten an Windkraftbetreibern oder Stadtwerken, wird das Anlegerrisiko von der Bonität und der fachlichen Expertise des Darlehensnehmers beeinflusst. Bei solchen Konstellationen sollten diese Aspekte vor der Anlageentscheidung geprüft werden.

Besonders riskant ist ein genossenschaftliches Engagement im Stromhandel und -vertrieb, wo sich die Märkte innerhalb kurzer Zeit stark verändern können.

In diesem Segment ist auch die bislang einzige Pleite einer Energiegenossenschaft zu verzeichnen: Im Februar dieses Jahres musste die in Ulm ansässige Strom- und Gashandelsgenossenschaft Energen Süd Insolvenz anmelden.

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