Geldanlage

Schadenersatz für verschwiegene "Garantiegebühr"

Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilt eine Maklerfirma zu Schadenersatz, da sie einen Kunden nicht über eine Gebühr von fast 20 Prozent für die Einlage informiert hat.

Veröffentlicht:

FRANKFURT/MAIN. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat ein Versicherungs-Maklerunternehmen zu Schadenersatz verurteilt, weil es einen Kunden nicht über Gebühren in Höhe von fast 20 Prozent der Einlage informiert hatte.

Nach dem aktuell von der Kanzlei Witt Rechtsanwälte in Heidelberg veröffentlichten Urteil dürfen Anbieter derart hohe Gebühren auch dann nicht unterschlagen, wenn sie nur bei einer von mehreren Entwicklungsvarianten fällig werden.

Im Streitfall geht es um eine vermittelte fondsgebundene Lebensversicherung. Von 2004 bis 2007 hatte der Anleger jährlich 50.000 Euro eingezahlt.

Die Auszahlung nach zwölf Jahren hing von der Entwicklung eines fiktiven Fonds aus zwölf internationalen Aktien ab, ohne dass das Geld tatsächlich entsprechend angelegt wurde. Sollte keine der zwölf Aktien unter 60 Prozent ihres Ausgangswertes absacken, erhielt der Anleger nach "Variante A" das Dreifache seiner Einlage zurück.

Andernfalls sollte nach "Variante B" die Einlage an den Gewinnsteigerungen des fiktiven Fonds teilhaben. Dabei gab es allerdings eine bei üblicher Entwicklung einschränkende Berechnungsmethode. Zudem wurde zuvor eine "Garantiegebühr" in Höhe von 19,27 Prozent abgezogen. Sollten die Gewinne dies nicht ausgleichen können, war immerhin eine Rückzahlung der Einlage garantiert.

Lange vor Ablauf des Vertrags war dem Anleger klar, dass aus "Variante A" nichts würde. Mit seiner Klage verlangt er das eingezahlte Geld zurück: Die Maklerin habe nicht über die hohe "Garantiergebühr" bei "Variante B" informiert.

Vetragsunterlagen mit Klausel lagen Anleger vor Vertragsabschluss nicht vor

Das OLG gab ihm im Grunde recht. Die Gebühr sei zwar in schriftlichen Unterlagen erwähnt, diese hätten dem Anleger aber vor Vertragsunterzeichnung nicht vorgelegen. Daher habe das Maklerunternehmen seine Beratungspflichten verletzt. Denn die Gebühr sei entscheidend für die Bewertung der Rentabilität der Anlage.

Diese sei so gestrickt, dass Anleger mit hoher Wahrscheinlichkeit am Ende lediglich ihr eingezahltes Geld zurückbekommen. Sie stünden dann deutlich schlechter da, "als bei dem Abschluss einer herkömmlichen Lebensversicherung mit Garantiezins".

Die Revision ließ das OLG nicht zu. Nach Angaben der Kanzlei Witt hat die Maklerfirma hiergegen aber Beschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt.

Unterdessen will das OLG Frankfurt in einem weiteren Verfahren klären, wie viel Geld der Anleger zurück bekommt. Dies hänge davon ab, welche alternative Anlage er gewählt hätte. Im Ergebnis müsse dann nicht unbedingt wie gefordert eine Verzinsung und auch nicht einmal eine Rückzahlung der gesamten Einlage herauskommen.

Denn heutzutage entspreche es "schon nicht mehr dem gewöhnlichen Lauf der Dinge, dass eine Anlage überhaupt Rendite abwirft", heißt es in dem Frankfurter Urteil.

Und noch etwas gilt es zu beachten: Nach Angaben der Kanzlei verjähren Schadenersatzforderungen genau zehn Jahre nach Vertragsbeginn. (mwo)

Az.: 7 U 185/11

Schlagworte:
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

„ÄrzteTag“-Podcast

Was steckt hinter dem Alice-im-Wunderland-Syndrom, Dr. Jürgens?

Lesetipps
Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert

Gefangen in der Gedankenspirale: Personen mit Depressionen und übertriebenen Ängsten profitieren von Entropie-steigernden Wirkstoffen wie Psychedelika.

© Jacqueline Weber / stock.adobe.com

Jahrestagung Amerikanische Neurologen

Eine Frage der Entropie: Wie Psychedelika bei Depressionen wirken