Urteil

Treppenlift mindert Steuerlast

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Kranke oder gebrechliche Menschen können die Kosten eines Treppenlifts steuerlich als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Hierfür reicht ein ärztliches Attest aus, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschied.

Er gab damit einem Ehepaar recht, das 2005 einen Treppenlift in der Wohnung einbauen ließ. Der damals 91-jährige Mann konnte laut ärztlichem Attest selbst kurze Strecken nur im Rollstuhl oder mit Rollator zurücklegen. "Treppensteigen ist ihm unmöglich."

Die Kosten von 18.665 Euro machte das Ehepaar steuerlich als außergewöhnliche Belastungen geltend. Das Finanzamt erkannte dies nicht an. Das Ehepaar hätte vorab ein Gutachten eines Amtsarztes oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) einholen müssen.

Kein "qualifizierter Nachweis" nötig

Dem hat der BFH nun widersprochen. Die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung enthalte eine abschließende Liste medizinischer Maßnahmen, für die vorab ein "qualifizierter Nachweis" eines Amtsarztes oder des MDK eingeholt werden muss. Treppenlifte seien dort nicht genannt.

Genannt sind allerdings "medizinische Hilfsmittel, die als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind". Das Finanzamt hatte daher argumentiert, Treppenlifte würden nicht nur aus medizinischen Gründen sondern teilweise aus reiner Bequemlichkeit eingebaut. Sie seien daher "Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens".

Doch die Verordnung meine hier "nur solche technischen Hilfen, die getragen oder mit sich geführt werden können, um sich im jeweiligen Umfeld zu bewegen, zurechtzufinden und die elementaren Grundbedürfnisse des täglichen Lebens zu befriedigen", heißt es in dem jetzt schriftlich veröffentlichten Münchener Urteil. Für einen Treppenlift sei ein "qualifizierter Nachweis" daher nicht erforderlich. (mwo)

Az.: VI R 61/12

Schlagworte:
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

NHANES-Analyse

Bei Hörminderung: Hörgeräteträger leben länger

Hauptstadtdiabetologinnen

Ein Netzwerk für Diabetologinnen

Lesetipps
Neue Hoffnung für Patienten mit Glioblastom: In zwei Pilotstudien mit zwei unterschiedlichen CAR-T-Zelltherapien blieb die Erkrankung bei einigen Patienten über mehrere Monate hinweg stabil. (Symbolbild)

© Richman Photo / stock.adobe.com

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert