Urteil

Schönheitsreparaturen bei sechs Prozent gedeckelt

Veröffentlicht:

STUTTGART. Für kleine Reparaturen in der Wohnung müssen Mieter nicht mehr als sechs Prozent ihrer Jahresbruttokaltmiete ausgeben. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt (Az.: 2 C 1438/13) ist eine Klausel im Mietvertrag, dass die jährliche Belastung des Mieters bei Kleinstreparaturen acht Prozent betragen kann, unwirksam.

Für Vermieter heißt das: Wenn sie auf Nummer sicher gehen wollen, sollten sie die Kosten, die Mieter für kleine Reparaturen zu tragen haben, auf höchstens sechs Prozent beschränken. Bei einer höheren Belastung laufen Vermieter Gefahr, dass die gesamte Klausel zu den Kleinstreparaturen unwirksam ist. Der Mieter muss dann also kleinere Reparaturen überhaupt nicht bezahlen. (juk)

Schlagworte:
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Lesetipps
Neue Hoffnung für Patienten mit Glioblastom: In zwei Pilotstudien mit zwei unterschiedlichen CAR-T-Zelltherapien blieb die Erkrankung bei einigen Patienten über mehrere Monate hinweg stabil. (Symbolbild)

© Richman Photo / stock.adobe.com

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert