Auslandsaktien

Mancher Staat zwackt bei der Rendite viel ab

Dividenden vieler ausländischer Aktien werden sowohl im Ursprungsland als auch in Deutschland besteuert. Einen Teil der Abschläge können sich Anleger jedoch zurückholen, wenn die Gesamtlast die hiesige Abgeltungssteuer übersteigt.

Von Richard Haimann Veröffentlicht:
Einem dicken Dividendenplus setzen manche Ländern trotz Doppelbesteuerungsabkommen mit der Quellensteuer gerne ein saftiges Minus entgegen.

Einem dicken Dividendenplus setzen manche Ländern trotz Doppelbesteuerungsabkommen mit der Quellensteuer gerne ein saftiges Minus entgegen.

© PhotoSG / fotolia.com

NEU-ISENBURG. Die Aktie des italienischen Stromanbieters Enel schien 2014 ein solides Investment zu sein. Der Konzern mit Solar-, Wasser- und Windkraftwerken in 30 Ländern hatte die Schulden kräftig reduziert und den Gewinn auf drei Milliarden Euro gesteigert.

4,1 Prozent betrug damals die Dividendenrendite. Nach Abzug von Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag von zusammen 26,375 Prozent würde deutschen Anlegern ein Nettoertrag von rund drei Prozent verbleiben.

Einschnitte bei Nettorendite

Doch als hiesige Privatinvestoren im Mai vergangenen Jahres ihre Dividendenabrechnung sahen, gab es eine böse Überraschung: Zwar hatten die Italiener - wie angekündigt - 0,14 Euro pro Aktie ausgeschüttet. Den Anlegern wurden pro Aktie jedoch nur 0,09 Euro gutgeschrieben.

Der Abschlag von 0,05 Euro entsprach 35,7 Prozent und übertraf damit deutlich die Abgeltungssteuer. Die Nettorendite fiel 13 Prozent schmaler aus als erwartet.

Der Grund: Rom erhebt eine Quellensteuer von 26 Prozent auf Dividendenzahlungen an ausländische Aktionäre. Da Deutschland trotz internationaler Doppelbesteuerungsabkommen ausländische Quellensteuern nur bis zu einer Höhe von 15 Prozent mit der hiesigen Abgeltungssteuer verrechnet, mussten die Investoren einen deutlich höheren Abschlag hinnehmen.

Mit diesem Problem sehen sich jedes Jahr hunderttausende Privatanleger konfrontiert, die ausländische Dividendentitel im Depot haben. "Am Zahltag wird die Freude über die Ausschüttung oft durch die Quellensteuer getrübt", sagt Andreas Görler, Anlageexperte der Berliner Vermögensverwaltung Wellinvest.

Ausländische Quellensteuern sind kein Problem, solange diese nicht mehr als 15 Prozent betragen. "In diesem Fall wird die ausländische Quellensteuer vollumfänglich mit der deutschen Abgeltungssteuer verrechnet", sagt Görler. Hiesige Anleger zahlen dann nur den ohnehin fälligen Abschlag von 26,375 Prozent an den Fiskus.

Das ist bei britischen, irischen, luxemburgischen, niederländischen, russischen und südafrikanischen Aktien der Fall.

"Doppelbesteuerung"

Ist die ausländische Quellensteuer jedoch höher, wird deutschen Anlegern die Dividende um jeden über die Marke von 15 Prozent hinausgehenden Prozentpunkt zusätzlich zur Abgeltungssteuer gekürzt. "Damit erfolgt eine Doppelbesteuerung", sagt Frank Krekel von der Koblenzer Vermögensverwaltung Unikat.

Eine Quellensteuer von mehr als 15 Prozent erheben neben Italien auch Österreich (25 Prozent), Spanien (21 Prozent), die USA und Schweden (je 30 Prozent), Japan (20 Prozent) sowie die Schweiz (35 Prozent).

Allerdings ist das über die Abgeltungssteuer hinaus einbehaltene Kapital nicht verloren. "Aufgrund der internationalen Doppelbesteuerungsabkommen können Anleger bei den nationalen Steuerbehörden einen Antrag auf Rückerstattung der Quellensteuer stellen", sagt Krekel.

Die nötigen Formulare bietet das Bundeszentralamt für Steuern unter www.steuerliches-info-center.de. Schweizer und US-Behörden überweisen das Geld binnen weniger Wochen, sagt Görler. "In den USA können Aktionäre sogar vor dem Dividendentermin einen Antrag auf Ermäßigung der Quellensteuer stellen, so dass dann nur 15 Prozent einbehalten werden."

Langwierig werde es jedoch, wenn zu viel einbehaltene Steuern aus Italien und Spanien zurückgefordert werden. "Bis Rom zahlt, können zehn Jahre vergehen", sagt Görler.

Fonds als Alternative

Anleger, die sich nicht mit ausländischen Steuerbehörden auseinandersetzen wollen, können stattdessen auf aktiv gemanagte Aktienfonds oder passiv verwaltete Indexfonds, sogenannte ETF, setzen, die international in dividendenstarke Titel investieren. "In diesem Fall regeln die Fondsanbieter die Steuererstattung", sagt Görler.

ETF bieten dabei den Vorteil, dass ihre Anteile ohne Ausgabeaufschlag direkt über die Börse gehandelt werden. Da die Anlageprodukte nur passiv einen Index nachbilden, fallen zudem kaum Verwaltungsgebühren an.

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