Gesundheitssektor

Steuervorteil auf der Kippe?

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LUXEMBURG.Die deutsche Regelung zur Befreiung von der Mehrwertsteuer darf nach Einschätzung eines wichtigen EU-Gutachters nicht nur Angehörigen des Gesundheitssektors zugutekommen. Die Beschränkung der Vorzugsregelung auf bestimmte Zusammenschlüsse von Selbstständigen aus dem Gesundheitswesen verstoße gegen europäisches Recht, argumentierte Generalanwalt Melchior Wathelet am Mittwoch in Luxemburg vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Auch andere Sparten müssten profitieren können. Das könnte für manche Selbstständige im Erziehungswesen oder im Sport- und Kulturbereich relevant sein.

Die Richter sind nicht an die Meinung ihres Gutachters gebunden, in den meisten Fällen folgen sie dessen Empfehlung aber. Mit einem Urteil ist erst in einigen Monaten zu rechnen. Kläger ist die EU-Kommission. (dpa)

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