Ruhestand

Versorgungswerk nur noch ein Baustein

Die ärztlichen Versorgungswerke müssen die Gürtel in Zeiten niedriger Zinsen enger schnallen. Daher lohnt es sich für Ärzte durchaus, eine komplementäre Vorsorgestrategie zu verfolgen.

Von Michael Sudahl Veröffentlicht:
Wer seinen Lebensstandard als Arzt im Ruhestand aufrechterhalten will, sollte nicht nur auf die Rente vonseiten der Versorgungswerke setzen.

Wer seinen Lebensstandard als Arzt im Ruhestand aufrechterhalten will, sollte nicht nur auf die Rente vonseiten der Versorgungswerke setzen.

© athomass / fotolia.com

NEU-ISENBURG. So mancher Mediziner blickt dieser Tage nervös in Richtung Lebensabend. Denn auch bei den Versorgungswerken sind die anhaltenden Niedrigzinsen angekommen. Doch ist die Angst vor Altersarmut tatsächlich begründet?

Dermatologe Dr. Reinhard Müller aus Ludwigshafen ist entsetzt. Während und nach seiner Assistenzzeit in Hessen hatte der Mediziner jeden Monat Beiträge an das dortige Versorgungswerk entrichtet. Sieben Jahre lang. Nun teilt die Einrichtung mit, dass die Rentenanwartschaft des 54-jährigen Praxisbesitzers "durch neue Berechnungsmodalitäten" von monatlich 380 Euro auf 250 Euro gesunken ist. Knapp 30 Prozent Verlust.

"Hätte Dr. Müller bis zum Ende seiner Berufstätigkeit an dieses Versorgungswerk gezahlt, wäre das Defizit weniger stark aufgefallen", meint Markus Sobau, Chef von MediSecur, Mannheim. Der Mann kennt den Markt, er berät Ärzte seit 20 Jahren in Finanzfragen. Zwar hat ein Großteil der 89 deutschen Versorgungswerke den Rechnungszins von bisher üblichen vier Prozent auf bis zu zwei Prozent gesenkt, trotzdem würden nur in den seltensten Fällen bestehende Rentenansprüche gekürzt.

Steigende Besteuerung

"Stattdessen steigen die Anwartschaften einfach weniger schnell", erklärt der Finanzwirt. Diese Vorgehensweise verwässere den Wertverlust. Das Resultat aber bleibe gleich: Weniger Rente.

Stefan Strunk, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft berufsständiger Versorgungseinrichtungen (ABV), beruhigt: "Trotz Niedrigzinsphase erwirtschaften die meisten Versorgungswerke Erträge oberhalb ihres Rechnungszinses." Grund dafür: Das elastische Finanzierungsmodell. Anders als beispielsweise Lebensversicherungen müssen Versorgungswerke laut Anlageverordnung nur ein Viertel ihrer Kapitalanlagen in festverzinsliche Wertpapiere investieren. Im Niedrigzinsumfeld erhöhen daher viele Einrichtungen Immobilien- und Aktienquoten. Laut Aussagen verschiedener Pressestellen federe das die Zinseinbußen ab – vorerst.

Langfristige Prognosen möchte allerdings keine der Organisationen aufstellen. Zu unsicher sei das Kapitalmarktumfeld. Fakt ist, dass die durchschnittliche Arzt-Rente von 2004 bis heute lediglich um etwas weniger als zwei Prozent im Jahr angehoben wurde. Dabei sind die Abweichungen vom Durchschnitt teilweise erheblich: von zwei Prozent in 13 Jahren insgesamt bis deutlich über zwei Prozent jedes Jahr.

Was erschwerend hinzukommt und den wenigsten Ärzten bewusst ist: Künftige Rentner müssen ihr Altersruhegeld höher versteuern. Ausschlaggebend ist die geltende Besteuerungssituation im Jahr des Renteneintritts. Wer 2025 den Ruhestand antritt, versteuert bereits 85 Prozent der monatlichen Auszahlungen – ein Leben lang. Besonders hart trifft die Regelung Rentner ab dem Jahr 2040. "Deren Monatsbeträge sind voll steuerpflichtig", bestätigt Björn Demuth, Fachanwalt für Steuerrecht aus Stuttgart. So landen von 4000 Euro Rente ab 2030 nur noch circa 2500 Euro netto auf dem Konto.

PKV-Kosten belasten zusätzlich

Ein anderer wenig bedachter Kostenpunkt ist die private Krankenversicherung (PKV). Diese berechnen Beiträge bekanntlich nicht nach Einkommen wie ihre gesetzlichen Kollegen, sondern nach dem individuellen Risiko bei Versicherungsbeginn. Daher steigen die Kosten im Alter auf monatlich 600 bis 800 Euro. Zudem gehen PKV-Beiträge von der Nettorente ab. Anders als die gesetzliche Rentenversicherung bezuschussen Versorgungswerke Beitragszahlungen nicht.

Um ihre Anwartschaften zu erhöhen, reagieren viele Ärzte mit freiwilligen Zuzahlungen. "Die Vorteile liegen klar auf der Hand", sagt ABV-Mann Strunk, "mehr Leistungen und eine verminderte Steuerlast während der aktiven Zeit."

Ärzte kommen nicht an Erpartes ran

Finanzplaner Sobau hingegen rät eher zur Skepsis. "Alle Finanzmittel, auch Zuzahlungen, sind im Versorgungswerk bis zur Rente und darüber hinaus gebunden", gibt er zu bedenken. Egal in welcher Notlage – während des Erwerbslebens kommen Ärzte nicht an die Ersparnisse heran.

Und auch nach Renteneintritt ist keine Einmalauszahlung möglich. Anstatt freie Gelder per Zusatzzahlung zu binden, können Ärzte daher auch überlegen, eine individuelle und verfügbare zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen. Diese sollte sowohl steuerliche als auch persönliche Aspekte berücksichtigen.

Sinnvolle Möglichkeiten mit mehr Ertrag und Sicherheit sind Immobilien und abgesicherte Wertpapierdepots, bei denen das investierte Geld kurz und mittelfristig verfügbar bleibt.

Unbegründete Angst vor Altersarmut

Festzuhalten bleibt: Das Versorgungswerk ist nicht mehr unbedingt der unfehlbare Heilsbringer, der es einst war. Es bleibt aber trotzdem ein vergleichsweise stabiler Baustein für die Ruhestandsplanung. Solange es nicht der einzige ist.

In Zeiten niedriger Zinsen und unsicheren Kapitalmärkten sollten auch Ärzte sich nicht ausschließlich auf eine einzige Institution verlassen. Zwar werden Arzt-Renten in absehbarer Zeit nicht sinken, aber im Gegensatz zu steuerlichen und versicherungsbasierten Aufwendungen eben auch nicht mehr so stark steigen.

Wer sich absichern will, kombiniert die berufsständischen Leistungen mit einem zweiten privaten Renten-Standbein. Die Angst vor Altersarmut ist zum jetzigen Zeitpunkt jedenfalls unbegründet.

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