Lymphödem

Praxis-EDV hilft ab Juli bei der Heilmittel-Verordnung

Für Ärzte, die Patienten mit Lymphödem behandeln, hat es 2017 gleich mehrere Neuerungen gegeben. Sie betreffen die Kodierung der Diagnosen und die Erleichterung der Heilmittel- Verordnung. Hilfen erhalten Ärzte via Praxis-EDV, eine neue Leitlinie gibt inhaltliche Orientierung.

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Den Schlusspunkt setzte Ende Mai die Veröffentlichung des Beschlussess des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) im Bundesanzeiger. Damit wurde der GBA-Beschluss zur Heilmittelrichtlinie mit Bezug auf Patienten mit Lymphödemen in Kraft gesetzt. Infolgedessen sind jetzt auch Lymphödeme des Stadium II als Erkrankungen mit langfristigem Heilmittelbedarf anerkannt (wir berichteten). In der Folge unterliegen Verordnungen manueller Lymphdrainage für Lymphödeme des Stadiums II und III nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung und können auch langfristig verordnet werden.

Ärzte sollen fünfstellig kodieren

Der GBA hatte mit seinem Beschluss auf die Änderungen in der ICD-10-GM-2017 reagiert, die es nun erlauben, statt des vorher meist genutzten undifferenzierten Diagnosenschlüssels I89.0 fünfstellige Codes zur Differenzierung nach Stadien des Lymphödems zu nutzen. So steht der Schlüssel I89.00 für ein Lymphödem der oberen und unteren Extremitäten im Stadium I, I89.01 für Stadium II und I89.02 für ein Lymphödem am selben Ort im Stadium III (wir berichteten).

Eine gute inhaltliche Ergänzung für Ärzte, die Patienten mit Lymphödemen betreuen, bietet die aktualisierte S2k-Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlich-Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), die Ende Mai ins Netz gestellt wurde. In der Leitlinie ist unter anderem aufgeführt, wie ein Arzt nach den verschiedenen Stadien der Lymphödeme differenzieren kann. Denn ohne die genaue Feststellung des Stadiums können Ärzte natürlich auch nicht die entsprechenden neuen fünfstelligen ICD-10-Schlüssel dokumentieren, die in der Liste aufgeführt sind, für die der langfristige Heilmittelbedarf – also die manuelle Lymphdrainage (MLD) – anerkannt ist.

Software erkennt ICD-10-Codes

Die entsprechenden Diagnoseschlüssel für langfristigen Heilmittelbedarf (Anlage 2 der Heilmittelrichtlinie) sind seit April in der Software hinterlegt. Damit sollte die Praxissoftware bei Verordnung über das Muster 13 automatisch über den verwendeten ICD-10-Schlüssel erkennen, ob die Heilmittelverordnung unter die Wirtschaftlichkeitsprüfung fällt oder ob die Verordnung aufgrund der Schwere der Erkrankung und aufgrund ihrer zu erwartenden Dauer nicht budgetrelevant ist und also langfristig verordnet werden kann.

Der Ende Mai in Kraft getretene Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses für Patienten mit Lymphödemen soll über die erweiterte Anlage 2 mit den entsprechenden ICD-10-Diagnosen von Juli an in den Programmen hinterlegt sein.

Die Umsetzung der geänderten Heilmittelrichtlinie war von der KBV bis zum 1. April verlängert worden, sollte aber inzwischen in allen Programmen realisiert sein. Die Erweiterung der Liste zum 1. Juli dürfte für die Softwarehersteller kein Problem mehr sein. Wie eine Praxissoftware anzeigt, ob eine Heilmittelverordnung ins Budget fällt oder nicht, hat jedes Unternehmen für sein(e) Programm(e) umgesetzt. Die Neuerungen tragen jedenfalls dazu bei, dass Ärzte die Verordnung von Heilmitteln wesentlich besser steuern können als vor dem 1. April. (ger)

Stadien eines Lymphödems

» Stadium 0, subklinisches Stadium: Kein klinisch apparentes Lymphödem, teils pathologisches Lymphszintigramm

» Stadium I: Ödem von weicher Konsistenz, Hochlagern reduziert die Schwellung.

» Stadium II: Ödem mit sekundären Gewebeveränderungen; Hochlagern beseitigt die Schwellung nicht.

» Stadium III: Deformierende harte Schwellung, z.T. lobäre Form z.T. mit typischen Hautveränderungen.

Aus der S2k-Leitlinie der AWMF, Diagnostik und Therapie der Lymphödeme, Reg.-Nr. 058-001

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