Bundesfinanzministerium

Eizellen lagern mehrwertsteuerfrei

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Einlagerung eingefrorener Eizellen durch einen Arzt gegen Entgelt eines Patienten ist dann umsatzsteuerfrei, wenn damit ein therapeutischer Zweck verfolgt wird, zum Beispiel eine weitere Schwangerschaft herbeizuführen bei einer andauernden organisch bedingten Sterilität. Auf die ausdrückliche Äußerung eines weiteren Kinderwunsches komme es dabei nicht an, erläutert das Bundesfinanzministerium eine entsprechende aktuelle Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses. Die Anpassung erfolgt aufgrund eines Urteils, das der Bundesfinanzhof bereits Mitte 2015 erlassen hatte. Die Lagerung von Eizellen oder Spermien ohne medizinischen Zweck ("Social Freezing") unterliege dagegen nicht der Steuerbefreiung. (cw)

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“