Investmentfonds-Steuerreform

Fiskus kassiert 2018 bei Anlegern mit Altfonds ab

Ab dem 1. Januar des kommenden Jahres greift das Finanzamt wegen der Investmentfonds-Steuerreform auch bei Altfonds zu – Experten raten Anlegern, jetzt Ruhe zu bewahren.

Von Richard Haimann Veröffentlicht:
Mit Beginn des Jahres 2009 hatte die Bundesregierung die Abgeltungssteuer eingeführt.

Mit Beginn des Jahres 2009 hatte die Bundesregierung die Abgeltungssteuer eingeführt.

© PeJo / Fotolia

NEU-ISENBURG. Ein Wortbruch der Bundesregierung bei der Fondsbesteuerung verunsichert hunderttausende Anleger. Doch Experten warnen davor, übereilt zu handeln. "Niemand sollte aus Steuergründen jetzt seine Papiere verkaufen", sagt Frank Bock, Sprecher des Fondsverbands BVI.

Mit Beginn des Jahres 2009 hatte Berlin die Abgeltungssteuer eingeführt. Pauschal werden seither Gewinne und Dividenden und Zinserträge aus Aktien, Anleihen und Investmentfonds mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls der Kirchensteuer besteuert. Für Anleger, die in Aktien-, Anleihen-, Geldmarkt- und Mischfonds sowie börsennotierte Indexfonds investiert waren, gab es dabei allerdings ein Bonbon: Wertzuwächse aus Anteilen an Investmentfonds, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden, sollten für immer steuerfrei bleiben, sofern das die Papiere mindestens zwölf Monate lang von den Sparern gehalten werden.

Dieses Versprechen hat die Bundesregierung nun mit der Investmentfonds-Steuerreform gebrochen. Zu Beginn des kommenden Jahres verlieren die Altanteile an den Investmentvehikeln ihr bisheriges Steuerprivileg. Mit dem 1. Januar 2018 fallen auch sie unter die Abgeltungssteuerregelung. "Es war allen Realisten klar, dass die Bundesregierung nicht endlos zusehen würde, wie Anleger mit Altfonds steuerfrei Gewinne vereinnahmen", betont Thomas Buckard, Vorstand der Vermögensverwaltung Michael Pintarelli Finanzdienstleistungen in Wuppertal.

Stichtag 31. Dezember

Sparer sollten nun jedoch nicht den Fehler machen, wegen der Reform Altanteile von Fonds zu veräußern, sagt Buckard. "Vielmehr lohnt es sich weiterhin, an den Papieren festzuhalten." Dieser Ansicht ist auch Hermann-Josef Tenhagen, Geschäftsführer des Anleger-Portals Finanztip: "Wer vor 2009 Fonds erworben hat, sollte dabeibleiben." Denn die Neuerung greift bei den Altanteilen erst vom kommenden Jahr an. "Bei ihnen sind von der Abgeltungssteuer nur jene Gewinne betroffen, die nach dem 31. Dezember dieses Jahres entstehen", sagt Buckard.

"Alle bis dahin aufgelaufenen Gewinne sind und bleiben steuerfrei." Um dies sicherzustellen, würden mit dem Jahreswechsel Altanteile nicht mehr zu den historischen Anschaffungskursen gewertet. Vielmehr würden die Anteilspreise am Ende des letzten Handelstags dieses Jahres, dem 29. Dezember, als neuer Einstandskurs notiert. "Ausschließlich Kurszuwächse, die über diesen Wert hinausgehen, werden künftig besteuert", berichtet der Experte für Vermögensanlage.

Zudem sieht die Reform für Besitzer von Altanteilen einen persönlichen Freibetrag von 100.000 Euro ohne zeitliche Befristung vor. "Diesen verrechnen die Finanzämter mit ab 2018 anfallenden zu versteuernden Gewinnen", sagt Buckard. Offen sei derzeit noch, ob die Freibeträge vererbbar sind, erklärt BVI-Sprecher Bock. "Wir rechnen damit, dass das Bundesfinanzministerium dies demnächst noch klarstellen wird."

Mit der Investmentfonds-Steuerreform kommt auch eine Neuregelung, die alle Fondsanleger betrifft – unabhängig davon, wann sie ihre Anteile erworben haben: Bislang müssen Fonds die von ihnen vereinnahmten Dividenden der Unternehmen nicht versteuern. Dies geschieht bislang auf Ebene der Anleger. Dies ändert sich mit dem 1. Januar 2018. Von diesem Tag an werden die Dividenden in den Fonds direkt besteuert.

Sparen per Aktienanteil

"Als Ausgleich gibt es jedoch eine Teilfreistellung der Erträge", sagt Buckard. Bei Fonds mit einem Aktienanteil von mindestens 25 Prozent blieben 15 Prozent von der Steuer befreit. "Bei Fonds, die mindestens die Hälfte in Aktien investieren, sind es sogar 30 Prozent", erzählt der Experte. "Das ist ein erheblicher Vorteil gegenüber der Direktanlage in Aktien und Anleihen."

Anleger, die sich die bei aktiv gemanagten Fonds anfallenden Managementgebühren und Ausgabeaufschläge von bis zu fünf Prozent sparen wollen, greifen zu Indexfonds. Diese bilden passiv Indices nach, ihre Anteile werden nur über die Börse gehandelt. Dadurch fallen nur geringe Verwaltungsgebühren und keine Ausgabeaufschläge an.

Schlagworte:
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Richtig handeln bei Infektionen

Drei Mythen bei der Antibiotika-Therapie auf dem Prüfstand

Lesetipps
Fruktose-haltige Getränke

© Daxiao Productions / stockadobe.com

Klimawandel

Fruchtsaft schadet Nieren bei großer Hitze