Maklerprovision

Finanzgericht bricht Lanze für Studenten

Veröffentlicht:

HANNOVER. Studierende können Zahlungen, die ihre Eltern im Zuge der Wohnungssuche am Studienort geleistet haben, absetzen. Darauf weist der Infodienst Recht und Steuern der LBS mit Blick auf ein Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts hin (Az.: 1 K 169/15).

Im konkreten Fall habe eine junge Frau in Frankfurt ihr Medizinstudium aufgenommen. Da sie selbst nicht in der Lage gewesen wäre, eigenständig für die finanzielle Belastung aufzukommen, hätten die Eltern ausgeholfen – unter anderem, indem sie die Wohnung stellvertretend für die Tochter anmieteten und für Maklerkosten bei der Vermittlung der Mietwohnung in Höhe von 1100 Euro aufkamen. Die Tochter machte die Maklerprovision laut LBS als vorweggenommene Werbungskosten geltend. Der Fiskus habe das nicht anerkannt.

Die Richter sahen kein Problem darin, diese Werbungskosten zu akzeptieren. Die Anmietung einer Wohnung sei nötig gewesen und die Inanspruchnahme eines Maklers üblich, um ein geeignetes Objekt zu finden. Dass die Eltern die Summe bezahlt hätten, stelle einen abgekürzten Vertragsweg dar und spiele für die Absetzbarkeit keine Rolle. (maw)

Mehr zum Thema

apoBank-Analyse

Frauen haben bei Praxisgründungen die Nase vorn

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“

Lesetipps
Der Patient wird auf eine C287Y-Mutation im HFE-Gen untersucht. Das Ergebnis, eine homozygote Mutation, bestätigt die Verdachtsdiagnose: Der Patient leidet an einer Hämochromatose.

© hh5800 / Getty Images / iStock

Häufige Erbkrankheit übersehen

Bei dieser „rheumatoiden Arthritis“ mussten DMARD versagen