Versicherung

Netto-Abfindung nach Unfall kann Fiskus interessieren

Veröffentlicht:

STUTTGART. Ärzte, denen nach einem Unfall die gegnerische Haftpflichtversicherung den entgangenen Netto-Verdienst erstattet, sollten sich nicht auf eine sogenannte Netto-Abfindung einlassen – auch wenn die Versicherung später die darauf zu zahlende Einkommensteuer erstattet. Denn diese Steuererstattung ist dann ebenfalls zu versteuern, wie jetzt das Finanzgericht Baden-Württemberg in Stuttgart entschied (Az.: 10 K 3494/15). Die Übernahme der Steuerlast sei "keine gesonderte Schadensposition". Sie betreffe den Ersatz des Verdienstausfalls und sei daher wie dieser unmittelbare Folge des Unfalls. Letztlich sei die aufgeteilte Abfindung steuerlich so zu behandeln wie eine Bruttoabfindungsvereinbarung. (mwo)

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Lesetipps
Neue Hoffnung für Patienten mit Glioblastom: In zwei Pilotstudien mit zwei unterschiedlichen CAR-T-Zelltherapien blieb die Erkrankung bei einigen Patienten über mehrere Monate hinweg stabil. (Symbolbild)

© Richman Photo / stock.adobe.com

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert