"Mehrbedarf"

Kein Extra-Geld für Fahrten zum Arzt bei Hartz-IV

Veröffentlicht:

STUTTGART. Fahrten zum Arzt begründen in der Regel keinen leistungserhöhenden "Mehrbedarf" bei Hartz-IV-Empfängern. Anderes gilt nur, wenn die Fahrtkosten den Betrag von derzeit 34,66 Euro deutlich übersteigen. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg entschieden.

Der Kläger hatte in zwei Monaten vier Mal eine Arztpraxis aufgesucht. Fünf Mal fuhr er ins Krankenhaus zu seiner Lebensgefährtin und der dort geborenen Tochter. Die Krankenhaus-Fahrten seien schon deshalb kein Mehrbedarf, so das LSG, weil es sich nicht um einen laufenden Bedarf handelt". (mwo)

Landessozialgericht Baden-Württemberg

Az.: L 7 AS 3405/17

Mehr zum Thema

apoBank-Analyse

Frauen haben bei Praxisgründungen die Nase vorn

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Lesetipps
Führen den BVKJ: Tilo Radau (l.), Hauptgeschäftsführer, und Präsident Michael Hubmann im Berliner Büro des Verbands.

© Marco Urban für die Ärzte Zeitung

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“