Privatinsolvenz

Nach persönlicher Pleite meist kein schneller Neustart

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HAMBURG/FRANKFURT. Die Reform des Insolvenzrechts geht ersten Daten zufolge bislang an der Mehrheit der betroffenen Verbraucher vorbei. Nach einer Auswertung der Wirtschaftsberatung Crif Bürgel gelang bisher etwa acht Prozent der Bundesbürger, die eine Privatinsolvenz anmelden mussten, im Zeitraum Juli bis Dezember 2017 ein vorzeitiger Neustart.

"Es ist nicht die breite Masse, die von der Reform profitiert", sagte ein Crif-Bürgel-Sprecher der Deutschen Presse-Agentur.

Den Angaben zufolge meldeten von Anfang Juli bis Ende Dezember 2014 in Deutschland 49.642 Menschen Privatinsolvenz an. Davon erreichten 4111 Verbraucher im Zeitraum Juli bis Dezember 2017 die Restschuldbefreiung bereits nach drei Jahren statt nach den üblichen sechs Jahren. Die Reform war im Sommer 2014 in Kraft getreten.

Nur wer binnen drei Jahren mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen sowie die Kosten des Verfahrens für das Gericht und den Insolvenzverwalter stemmt, kann bereits dann von der Restschuld befreit werden. Verbraucherschützer und Insolvenzrechtsexperten hatten die Quote von 35 Prozent als zu hoch kritisiert. (dpa)

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