Bundesfinanzhof
Gegen hohe Verzugszinsen wehren
Hohe Zinsen von sechs Prozent jährlich, die säumigen Steuerzahlern aufgebrummt werden, sind laut Bundesfinanzhof verfassungswidrig.
Veröffentlicht:MÜNCHEN. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hält die hohen Nachzahlungszinsen für säumige Steuerzahler für verfassungswidrig. Gegen einen entsprechenden Bescheid sollten Ärzte daher Einspruch einlegen und die Zinsen nur unter Vorbehalt zahlen.
Im Streitfall hatte der Kläger für 2009 nur 159.000 Euro Steuern bezahlt. Nach einer Außenprüfung 2017 verlangte das Finanzamt 1,985 Millionen Euro nach. Hinzu kamen außerdem noch 241.000 Euro Zinsen.
Der Zins für Steuer-Nachforderungen beträgt bislang sechs Prozent pro Jahr, beginnend fünfzehn Monate nach Ablauf des jeweiligen Steuerjahres. Trotz anhaltender Niedrigzinsen hatte der III. BFH-Senat den hohen Zinssatz kürzlich noch für rechtmäßig gehalten.
Zinssatz realitätsfern bemessen
Zumindest für Verzinsungszeiträume ab 2015 meinte nun der IX. BFH-Senat, der Zins sei inzwischen "realitätsfern bemessen" und wirke "wie ein rechtsgrundloser Zuschlag" auf die eigentliche Steuer.
Der Gesetzgeber müsse im Übrigen überprüfen, ob die gesetzliche Höhe von Nachzahlungszinsen auch bei dauerhafter Verfestigung des Niedrigzinsniveaus aufrechtzuerhalten sei oder die Zinshöhe herabgesetzt werden müsse. Dies habe der Gesetzgeber auch erkannt, aber bis heute nichts getan. Und das, obwohl er vergleichbare Zinsregelungen in der Abgabenordnung und im Handelsgesetzbuch dahin gehend geändert habe.
Mit seinem Eilbeschluss setzte der Bundesfinanzhof die Zinsforderung zunächst aus. Das Hauptverfahren ist noch beim Finanzgericht Köln anhängig, das den Streit schon selbst dem Bundesverfassungsgericht vorlegen könnte.
Wenn nicht, würde dies dann wohl der IX. BFH-Senat seinerseits tun. (mwo)
Bundesfinanzhof
Az.: IX B 21/18