Bundesfinanzhof
Unterhalt nicht mit Einmalbetrag bezahlen!
MÜNCHEN. Unterhaltszahlungen insbesondere ins Ausland sollten möglichst monatlich erfolgen. Hohe Zahlungen am Jahresende muss das Finanzamt jedenfalls nur anteilig steuermindernd als außergewöhnliche Belastungen anerkennen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschied (Az.: VI R 35/16).
Der Kläger hatte im Dezember 2010 3000 Euro an seine Schwiegermutter in Brasilien überwiesen. Das Finanzamt berechnete den Maximalbetrag für ein Jahr und erkannte davon nur ein Zwölftel (161 Euro) an. Dies hat der BFH bestätigt.
Unterhaltszahlungen könnten generell nur anteilig für das Kalenderjahr angerechnet werden, Überweisungen im Dezember daher nur mit 1/12 des jeweiligen Jahreshöchstbetrags. (mwo)