Praxisführung

Midi-Jobs sind für den Arzt oft günstiger

Zum 1. Juli wird die Verdienstgrenze für Midi-Jobs angehoben. Dann ist ein Midi-Job äquivialent zu wenigstens zwei Mini-Jobs – aber hinsichtlich der Nebenkosten günstiger.

Von Marco Spindler Veröffentlicht:
Ab Juli mehr Spielraum für Teilzeitkräfte.

Ab Juli mehr Spielraum für Teilzeitkräfte.

© Getty Images

ARNSBERG. Was dem einen lieb ist, ist dem anderen mitunter teuer. So auch beim Mini-Job. Arbeitnehmer lieben ihn, weil sie so „brutto gleich netto“ erhalten, zumindest wenn sie sich gegen eigene Beiträge zur Rentenversicherung entscheiden. Für den niedergelassenen Arzt sind Mini-Jobs allerdings teurer als ein normales sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.

Er muss in der Regel pauschal 30 Prozent Abgaben zahlen (15 Prozent Rententenversicherung, 13 Prozent Krankenversicherung, zwei Prozent pauschale Lohnsteuer). Bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zahlen Arbeitgeber dagegen nur 19,83 Prozent Sozialversicherungsbeiträge. Hinzu kommen jeweils noch die Beiträge zu den Umlagen U 1 und U 2 (für Entgeltfortzahlung bei Mutterschaft und Krankheit) sowie zur Insolvenzgeldumlage und zur Unfallversicherung.

Zwei Mini-Jobber ungleich einem Midi-Jobber

Wer jedoch statt zweier Mini-Jobber mit einem monatlichen Entgelt von 450 Euro einen Midi-Jobber für 900 Euro beschäftigt, spart bereits monatlich über 90 Euro an Lohnnebenkosten. Bisher ließ sich diese Rechnung nicht aufmachen, weil zwei Mini-Jobs über der Midi-Job-Spanne (450,01 Euro bis 850,00 Euro) lagen.

Zum 1. Juli ändert sich das. Dann wird die Midi-Job-Spanne bis auf einen Monatslohn von 1300 Euro ausgedehnt. Und jetzt sind also wenigstens zwei Mini-Jobs äquivalent zu einem Midi-Job.

Mini-Jobber sind zwar flexibler einzusetzen. Doch absolut gesehen ist deren Einsatz auch recht eng begrenzt. Schon bei 49 Arbeitsstunden im Monat zum gesetzlichen Mindestlohn (9,19 Euro pro Stunde) ist Schluss. Bei höherem Stundenlohn können noch weniger Arbeitsstunden geleistet werden, ohne dass die 450-Euro-Grenze in Gefahr gerät und der Mini-Job zum Midi-Job wird.

Wer monatlich über 450 Euro verdient, ist zwar in allen Zweigen der Sozialversicherung beitragspflichtig. Für Midi-Jobs muss aber nur der Arbeitgeber die vollen Beitragsanteile zahlen. Die Beiträge der Arbeitnehmer steigen innerhalb dieser Gleitzone allmählich auf den vollen Anteil an. Ab 1. Juli wird wie gesagt die finanzielle Belastung für Löhne zwischen 450,01 Euro und 1300 Euro gemindert.

Ein Fünftel weniger Beitragsbelastung

Somit sinkt für einen Arbeitnehmer bei zum Beispiel 850 Euro Monatslohn die Beitragsbelastung von bisher 20 Prozent auf nun 17 Prozent, was netto 23 Euro mehr bedeutet. Handelt es sich um das erste Arbeitsverhältnis, fällt innerhalb der Midi-Job-Spanne auch keine oder nur geringe Lohnsteuer an.

Anders als beim Mini-Job werden dabei auch Ansprüche auf Arbeitslosengeld I erworben. Zudem erwerben Midi-Jobber ab Juli Rentenansprüche auf das tatsächliche Arbeitsentgelt und nicht nur auf den beitragspflichtigen Teil. Beispiel: Eine Midi-Jobberin mit monatlich 900 Euro muss bisher 83,70 Euro an die Rentenversicherung abführen. Ab 1. Juli sind es 74,12 Euro. Dennoch werden Rentenansprüche auf der Grundlage von 83,70 Euro erworben.

Marco Spindler ist Steuerberater aus Arnsberg und Mitglied im Beraterverbund ETL ADVISION.

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