Medienfonds-Anleger erringt erfolgreiche Klage gegen Bank

Medienfonds wurden für Anleger teils zum Debakel. Eine Bank hat sich jetzt bereit erklärt, einem Arzt einen Teil des erlittenen Schadens zu ersetzen.

Von Richard Haimann Veröffentlicht:
Auch der Kinofilm "Rush Hour 2" mit Jackie Chan wurde durch Medienfonds finanziert.

Auch der Kinofilm "Rush Hour 2" mit Jackie Chan wurde durch Medienfonds finanziert.

© Foto: dpa

Die Bundesregierung hatte Medienfonds Ende der 1990er Jahre hohe Steuervorteile gewährt, um so den Filmproduktionsstandort Deutschland zu stärken. Anleger konnten nach der damaligen Regelung im ersten Jahr der Beteiligung mehr als ihr eingesetztes Eigenkapital als Verlust steuerlich geltend machen. Damit trug der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass bei der Erstellung von Kinostreifen zunächst hohe Beträge investiert werden müssen. Hingegen fließen Einnahmen erst nach Fertigstellung der Filme.

Allerdings legten die Fondsinitiatoren das Geld ihrer Anteilseigner nicht immer in deutschen Produktionen an, sondern beteiligten sich oft an der Erstellung zweifelhafter US-Kinostreifen wie "Battlefield Earth", der 2001 den Negativpreis "Goldene Himbeere" als schlechtester Film des Jahres erhielt. Hollywood-Produzenten witzelten sogar über "Stupid German Money" - "dummes deutsches Geld".

Zahlreiche Medienfonds gerieten bald tief in die roten Zahlen. Schließlich schlossen Bund und Länder 2007 auch noch rückwirkend für die vergangenen Jahre das Steuerschlupfloch. Damit hatten Anleger in Schieflage geratener Fonds nicht nur ihr eingesetztes Kapital verloren, sondern mussten zudem in erheblichem Umfang Steuernachzahlungen leisten.

Die Commerzbank wurde jetzt vom Landgericht Frankfurt verurteilt, einem Anleger des von ihr vermittelten VIP Medienfonds IV Schadenersatz in Höhe von 50 575 Euro nebst Zinsen zu leisten (Az.: 2-26 O 336/08). Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. "Die Bank hatte ihren Kunden nicht darüber informiert, dass bei der Beteiligung der Verlust seines gesamten eingesetzten Kapitals droht", sagt Andreas Lang, Vorstand der Anwaltskanzlei Niedig + Barth, die das Urteil für den Anleger erstritten hat.

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) erklärte sich jetzt in einem rechtskräftig abgeschlossenen Vergleich vor dem Landgericht München I (Az.: 27 O 13308/08) bereit, einem Arzt einen Teil seines durch eine Beteiligung am Mediastream-Fonds IV entstandenen Schadens zu ersetzen. Die Bank habe die Fondsbeteiligung mit der Versicherung vermittelt, der Mediziner könne "im Jahr der Zeichnung steuerliche Verluste von mindestens 130 Prozent des Eigenkapitalanteils geltend machen", erklärt Anwalt Axel Rathgeber aus der Münchner Kanzlei Mattil & Kollegen, der den Arzt vertreten hatte.

Das zuständige Finanzamt verweigerte 2004 jedoch die Anerkennung der vom Fondsinitiator prospektierten Verlustzuweisung. "Die apoBank erklärte sich im Vergleich bereit, drei Viertel der Gerichts- und Anwaltskosten zu übernehmen", sagt Rathgeber.

Eine Sprecherin der apoBank weist darauf hin, dass der Vergleichsbetrag unter 50 Prozent des gerichtlich geltend gemachten Schadens liege. Dem Fall habe ein "untypischer Sachverhalt zu Grunde gelegen, der die Bank veranlasst habe, dem Kunden entgegenzukommen". Die apoBank erwarte deshalb nach dem Vergleich keine Klagewelle.

"Medienfonds sind von uns nur nach sehr sorgfältiger Beratung an die für dieses Produkt geeigneten Kunden vertrieben worden", so die Sprecherin der apoBank weiter. In der Vergangenheit habe die Bank nur äußerst selten rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Medienfonds führen müssen.

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