Konto-Schutzbrief soll Geldverluste vermeiden

Jetzt können sich Ärzte gegen Missbrauch ihrer Kontodaten versichern. Egal, ob die EC-Karte oder nur die Zugangsdaten gestohlen wurden.

Veröffentlicht:
EC- und Kreditkarten sind beliebt bei Datendieben. ©Alan Stockdale / fotolia.de

EC- und Kreditkarten sind beliebt bei Datendieben. ©Alan Stockdale / fotolia.de

© Alan Stockdale / fotolia.de

von Anja Krüger

Die aktuellen Pannen beim Einlesen von EC- und Kreditkarten bringen viele Ärzte in große Verlegenheit. Als schlimmer empfinden viele Mediziner aber den drohenden Missbrauch der Karten nach einem Diebstahl und die zunehmende Internet-Kriminalität - vor allem seit sich im November die Haftungsregeln zu Ungunsten der Kunden verändert haben. Der Direktversicherer Cosmos Direkt bringt am 18. Januar nach eigenen Angaben als erster Anbieter einen spezieller Konto-Schutzbrief auf den Markt. Damit können sich Ärzte gegen die Folgen eines Raubzugs absichern.

Der Kunde muss beweisen, dass er sich geschützt hat

Die Schäden infolge von Karten-Missbrauch können in die Tausende gehen. Bei Verlust der Karte müssen Verbraucher Schäden bis zu 150 Euro selbst tragen, es sei denn, das Geldinstitut sieht eine geringere Eigenbeteiligung vor. Doch das ist möglicherweise nicht alles.

Je nach Kartenlimit kann das Konto richtig geplündert werden. Hat sich der Kunde grob fahrlässig verhalten, muss er die Folgen der Plünderung selbst tragen. Banken gehen zum Beispiel von grober Fahrlässigkeit aus, wenn der Dieb die Geheimzahl oder Transaktionsnummer benutzt. Dann muss der Bankkunde beweisen, dass er sich angemessen geschützt hat - und das ist nicht ganz einfach.

Die neue Versicherung springt ein, wenn Kriminelle mit Hilfe der Karte das Konto plündern. Sie gilt weltweit. Die Deckung umfasst den Missbrauch durch Abheben von Geld am Geldautomaten und durch bargeldloses Bezahlen von Waren beim Online-, Telefon- oder E-Mail-Banking bis zu einem Schaden von 50 000 Euro.

Verdacht auf grobe Fahrlässigkeit reicht aus

"Wir leisten auch bei grober Fahrlässigkeit des Kunden", sagt Sprecher Paul Neurohr. Der Kunde wird bereits bei Verdacht auf grobe Fahrlässigkeit entschädigt.

Die Police kostet im Jahr für Singles 24 Euro und für Familien 36 Euro. Ausgeschlossen sind unter anderem Schäden im Zusammenhang mit Abrechnungen von Telefon- und Internetprovidern bei Vertragskunden und der Verlust von elektronisch gespeichertem Geld.

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weniger Rezidive

Hustenstiller lindert Agitation bei Alzheimer

Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen forderte am Mittwoch beim Gesundheitskongress des Westens unter anderem, die dringend notwendige Entbudgetierung der niedergelassenen Haus- und Fachärzte müsse von einer „intelligenten“ Gebührenordnung flankiert werden.

© WISO/Schmidt-Dominé

Gesundheitskongress des Westens

KBV-Chef Gassen fordert: Vergütungsreform muss die Patienten einbeziehen