Steueranreize für moderne Haussanierung

Mit fiskalischen Erleichterungen will die Bundesregierung die energetische Modernisierung von Wohngebäuden vorantreiben. Einen entsprechenden Gesetzesvorschlag gibt es bereits. Auch Ärzte, die im Besitz älterer Eigenheime sind, könnten davon profitieren.

Von Richard Haimann Veröffentlicht:
Das Dämmen der Fassade ist nur eine Sanierungsmaßnahme, die per Abschreibung gefördert wird.

Das Dämmen der Fassade ist nur eine Sanierungsmaßnahme, die per Abschreibung gefördert wird.

© W. Ihlenfeld / fotolia.com

BERLIN. Die Bundesregierung will mit massiven Steuererleichterungen die energetische Sanierung von Wohnimmobilien vorantreiben.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass sowohl Eigennutzer als auch Vermieter vom nächsten Jahr an jährlich zehn Prozent der Modernisierungsaufwendungen über einen Zeitraum von zehn Jahren als Sonderabschreibung beim Fiskus geltend machen können.

Das Gesetz soll noch in der ersten Juli-Woche von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Der enge Zeitrahmen zeigt, wie sehr Union und FDP daran gelegen ist, bei der Wohngebäudesanierung endlich Fortschritte zu erzielen.

Trotz milliardenschweren Förderungen über zinsbegünstige Darlehen und Zuschüssen durch die staatliche Förderbank KfW halten sich die meisten Eigentümer bislang mit der energetischen Modernisierung ihrer Gebäude zurück.

Nach einer Untersuchung des Instituts für Wohnen und Umwelt (IWU) werden im Schnitt pro Jahr lediglich 0,8 Prozent jener 15,6 Millionen Wohngebäude im Land saniert, die bis 1995 errichtet wurden.

Um die ehrgeizigen Klimaschutz- und Energieeinsparziele der Bundesregierung zu erfüllen, müsste die Quote auf wenigstens zwei Prozent des Bestands pro Jahr gesteigert werden.

Finanziell interessant wird die Sanierung ab 2012

Experten gehen davon aus, dass das neue Gesetz in diesem Jahr zunächst zu einem weiteren Rückgang der Modernisierungsrate führen wird.

"Die meisten Eigentümer werden ihre Sanierungsvorhaben auf 2012 verschieben, um die Sonderabschreibung mitnehmen zu können", sagt Günter Vornholz, Leiter Immobilienresearch bei dem Hypothekenfinanzierer Deutsche Hypo. "Im nächsten Jahr werden dann dafür etlich mehr Projekte in Angriff genommen werden."

Die Sonderabschreibungen sollen für energetische Sanierungsmaßnahmen an Häusern gewährt werden, die vor 1995 errichtet wurden. Dabei müssen Dächer und Fassaden sowie die Heizungsanlagen soweit modernisiert werden, dass der Heizenergieverbrauch des Hauses weitgehend Neubauniveau erreicht.

Eigennutzer sollen dabei jeweils zehn Prozent der Sanierungskosten über zehn Jahre hinweg als Sonderausgaben gegen ihre gesamten Einkünfte verrechnen können. Vermieter sollen die Abschreibungen hingegen nur gegen ihre Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung vornehmen können.

Bislang können lediglich Vermieter die Aufwendungen steuerlich geltend machen. Dabei können sie allerdings nur zwei Prozent pro Jahr über insgesamt 50 Jahre hinweg abschreiben.

Bei älteren Häusern fallen 70.000 Euro und mehr an

Für die Sanierung älterer Eigenheime fallen nach Berechnungen des Verbands Privater Bauherren (VPB) Kosten von mindestens 70.000 Euro an.

"Für vermögende Eigentümer wie Ärzte schaffen die Sonderabschreibungen einen starken Anreiz, in die energetische Sanierung ihrer Eigenheime zu investieren", berichtet VPB-Geschäftsführerin Corinna Merzyn.

Ärzte, die Vermieter eines oder mehrere Mehrfamilienhäuser sind, sollten hingegen mit ihrem Steuerberater genau kalkulieren, ob sich eine Sanierung für sie rechnet.

Nach einer Studie des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR) erzielen nur 40 Prozent der privaten Vermieter in Deutschland einen Gewinn aus ihren Immobilien. 60 Prozent hingegen verfügen nicht über ausreichende Erträge gegen die sich die Sanierungsaufwendungen verrechnen ließen.

Der Eigentümerverband Haus & Grund fordert daher eine Überarbeitung des Gesetzes: "Private Vermieter sollten ebenso wie Selbstnutzer die Modernisierungskosten nicht nur gegen Mieteinnahmen, sondern gegen sämtliche Einkünfte verrechnen können", fordert Haus & Grund-Jurist Gerold Happ.

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