Rentenanpassung

Alter spielt keine Rolle mehr

Eine Gleichbehandlung von Rentnern und Rentenanwärtern haben die Delegierten der Nordrheinischen Ärzteversorgung beschlossen. Das Alter wird dabei nicht mehr berücksichtigt.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Ab 2013 erhalten sowohl Rentner als auch Anwärter von der NÄV 0,7 Prozent mehr Geld.

Ab 2013 erhalten sowohl Rentner als auch Anwärter von der NÄV 0,7 Prozent mehr Geld.

© Wavebreakmedia LTD / Thinkstock

DÜSSELDORF. Bei der Nordrheinischen Ärzteversorgung (NÄV) werden im kommenden Jahr sowohl die Renten als auch die Rentenbemessungsgrundlage der Anwärter um 0,7 Prozent angehoben.

Die Phase, in der Rentner und Anwärter je nach Alter unterschiedlich behandelt wurden, ist damit frühzeitig abgeschlossen. Das hat die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo) mit großer Mehrheit entschieden.

Regelaltersgrenze wird auf 67 Jahre angehoben

Die Delegierten hoben eine Systematik zur Rentenanpassung auf, die seit dem 1. April 2008 greift. Mit einem Maßnahmenpaket hatte die Kammerversammlung Ende 2007 auf die höhere Lebenserwartung der Ärzte und den höheren Finanzbedarf der NÄV reagiert.

Sie beschloss eine stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre und eine Kürzung der Rentenanwartschaften durch eine Absenkung der beitragsfreien Grundjahre.

Wegen des Vertrauensschutzes wurden die Jahrgänge 1943 bis 1951 von Rentenkürzungen ausgenommen. Zum Ausgleich sollte bei ihnen die Dynamisierung der Rentenzahlungen ausgesetzt werden.

In der Fortschreibung dieser Systematik hätten die Ärzte der Jahrgänge 1943 und 1944 weiter auf eine Dynamisierung ihrer Ansprüche um insgesamt 1,5 Prozent verzichten müssen.

Juristen warnten vor Klagen

Die Kammerversammlung folgte aber dem Vorschlag des Aufsichtsausschusses der NÄV, die Grundlage für diese Regelung - die sogenannte geschäftsmäßige Erklärung - aufzuheben. Davon profitieren rund 700 Rentner der Jahrgänge 1943 und 1944.

"Unser Plan war vernünftig und ausgewogen und hat die Generationengerechtigkeit auf eine gute Grundlage gesetzt", sagte der Ausschussvorsitzende Dr. Christian Köhne.

Juristen hätten aber davor gewarnt, dass die Ungleichbehandlung von Rentenbeziehern zu Klagen gegen die NÄV führen könnte. Dann bestehe das Risiko, dass die Ausgleichssystematik ins Wanken gerät und damit das ganze Versorgungswerk.

"Unser versicherungsmathematisches Modell beruhte auf der Annahme, dass wir immer vier Prozent Rendite haben", sagte Köhne. Das ist angesichts der Lage auf den Finanzmärkten zurzeit aber nicht darstellbar.

Zusätzlicher Finanzbedarf on 5,8 Millionen Euro

Dr. Ludger Schmelzer, Mitglied im NÄV-Verwaltungsausschuss, warnte davor, von der ursprünglich beschlossenen Systematik abzuweichen. "Wir müssen den eingeschlagenen Weg bis zu Ende gehen", sagte er.

Es sei nicht gerecht, einzelne Mitglieder aus der Regelung herauszunehmen, zur der bislang alle Altersgruppen einen Beitrag geleistet hätten. Natürlich bestehe ein juristisches Risiko, räumte Schmelzer ein. "Aber Sie können jede Verwaltungsentscheidung juristisch überprüfen lassen."

Mit seiner Einschätzung konnte er sich nicht durchsetzen. 64 ÄKNo-Delegierte folgten der Empfehlung des Aufsichtsausschusses, 14 stimmten dagegen und vier enthielten sich.

Durch die Entscheidung besteht bei der NÄV ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf von rund 5,8 Millionen Euro.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Debatten um Altersrente

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