Das Internetportal "IGeL-Monitor" des GKV-Spitzenverbandes, gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst (MDS), publiziert nach eingehender Prüfung unter
• www.igel-monitor.de
eine Fülle von lügenfreien Unwahrheiten, Fehl- und Falschmeldungen. Damit sollen unsere haus- und fachärztlich begleiteten GKV-Patientinnen und -Patienten ausgerechnet von denen maximal verunsichert werden, die im GKV-System am w e i t e s t e n von der Versorgungsrealität in Klinik und Praxis entfernt positioniert sind. GKV-Kassen und ihr Medizinischer Dienst sollen das Sozialgesetzbuch (SGB) V verwalten und dahingehend mit Leben füllen, dass Leistungserbringer ebenso wie Versicherte im Gesundheits- und Krankheitsfall bei Untersuchung, Beratung, Diagnose, Therapie, Heilung, Linderung und Palliation flankierend unterstützt und nicht behindert werden.
Doch die Hybris beginnt schon bei der Namensgebung: Frau Dr. Doris Pfeiffer ist keineswegs Chefin des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Kranken v e r s i c h e r u n g (GKV), sondern nur der K a s s e n! Die GKV setzt sich zusammen aus Versicherten, Arbeitgebern, KVen, Kliniken, MVZ, Arztpraxen, Pflege, Heil- und Hilfsmittelbereich, REHA und nicht zuletzt den Kassen. Ach ja, und die Bundes- bzw. Landesgesundheits-Gesetzgebung bestimmt schließlich, wo es prinzipiell langgeht.
Zitat aus dem "IGeL-Monitor": "IGeL sind demnach zum einen Leistungen, die per Gesetz nicht zu den Aufgaben der GKV gehören, wie Atteste und Reiseimpfungen." Das ist definitiv falsch, da viele Kassen Reiseimpfungen komplett übernehmen. Touristisch indizierte MMR-, FSME-, TDPP-, Meningokokken-, Influenza-Impfungen sind GKV-Pflichtleistungen. Die ärztliche reisemedizinische B e r a t u n g dagegen nicht.
Besonders perfide ist die Formulierung: "Zum weitaus größeren Teil sind IGeL jedoch medizinische Maßnahmen zur Vorsorge, Früherkennung und Therapie von Krankheiten, die nicht zeigen können oder nicht gezeigt haben, dass sie, wie es das Gesetz fordert, 'ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten'." Der zitierte Abschnitt aus SGB V § 12 Abs. 1 lautet unter 'Wirtschaftlichkeitsgebot' weiter:
'Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.' § 34 regelt 'Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind von der Versorgung nach § 31 ausgeschlossen', den Ausschluss medikamentöser Therapie von sogen. Bagatellerkrankungen und Reisekrankheit. Und weiter: 'Von der Versorgung sind außerdem Arzneimittel ausgeschlossen, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht.' Der "IGeL-Monitor" verschweigt, dass a l l e Leistungen j e n s e i t s von § 12 und § 34 SGB V mit Patientenwunsch nach optimaler, umfassender und bestmöglicher ärztlicher Betreuung und Versorgung gerade k e i n e GKV-Leistungsinhalte sein können.
Wenn aber der Kassen-Spitzenverband Lichttherapie bei saisonaler Depression und Akupunktur zur Migräneprophylaxe als "tendenziell positiv" bewertet, ist er gesetzlich verpflichtet, beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) der Ärzte und Krankenkassen die Übernahme in die GKV-Leistungspflicht als ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich und das Maß des Notwendigen nicht überschreitend zu beantragen.
Bitte keine Missverständnisse: Ohne Wenn und Aber bin ich g e g e n IGeL und privatärztliche Zusatzleistungen, die gefährlich, schädlich, unsinnig, riskant und überflüssig sind. Darüber müssen KVen und Ärztekammern im Rahmen bestehender Gesetze wachen und regulierend eingreifen. Denn die Gesetzlichen Krankenkassen haben mit SGB V, § 12, Absatz 3 ein Haftungsproblem:
'Hat die Krankenkasse Leistungen ohne Rechtsgrundlage oder entgegen geltendem Recht erbracht und hat ein Vorstandsmitglied hiervon gewusst oder hätte hiervon wissen müssen, hat die zuständige Aufsichtsbehörde nach Anhörung des Vorstandsmitglieds den Verwaltungsrat zu veranlassen, das Vorstandsmitglied auf Ersatz des aus der Pflichtverletzung entstandenen Schadens in Anspruch zu nehmen.'
Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund (wird fortgesetzt)
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