Osteopathie

Fragwürdiger Kassen-IGeL

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BERLIN. Spitzenverbände der Fachärzte und die Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin haben die Praxis von rund 50 Krankenkassen kritisiert, Osteopathie ohne Qualitätssicherung als Satzungsleistung anzubieten.

Dies sei kontraproduktiv vor dem Hintergrund intensiver Bemühungen, Qualifikationsanforderungen für Ärzte zu entwickeln, die osteopathische Verfahren anbieten wollen.

Die Ärzteorganisationen sehen darin in erster Linie eine werbewirksame Extraleistung der Krankenkassen und sprechen in diesem Zusammenhang von einem "Kassen-IGeL".

Sie kritisieren, dass für sechs Behandlungseinheiten jeweils bis zu 60 Euro bezahlt werden. Das entspreche dem Doppelten bis Dreifachen dessen, was Ärzte in der Regelversorgung für ein Jahr einer Behandlung bei Krankheiten des Bewegungsapparats erhielten.

Für kontraproduktiv werden diese Satzungsleistungen der Kassen auch deshalb gehalten, weil die Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin zusammen mit den Gremien der Bundesärztekammer eine umfassende strukturierte curriculäre Fortbildung "Osteopathische Verfahren" entwickelt.

Damit sollen die qualitativen und quantitativen Voraussetzungen für osteopathische Leistungen definiert werden. Nach Auffassung der Fachärzte sollten Kassen osteopathische Leistungen nur dann bezahlen, wenn diese Qualitätsanforderungen erfüllt sind.

Osteopathie sei gegenwärtig ein ungeschützter Begriff, der auch von Heilpraktikern verwendet werden könne. Die Ärzte fordern die Rechtsaufsicht auf, die Praxis der Kassen zu überprüfen. (HL)

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