Hessen

Neues Förderpaket für junge Ärzte

Die KV Hessen schnürt ein Förderpaket für junge Ärzte, die sich niederlassen wollen. Es deckt berufliche und familiäre Aspekte ab. Aktuell sind noch 54 Förderstellen vakant.

Von Jana Kötter Veröffentlicht:

FRANKFURT/MAIN. Die KV als Unternehmen? Zumindest wird für junge Ärzte, die sich in Hessen niederlassen wollen, künftig der kostspielige Umzug sowie eine vorübergehende Kinderbetreuung übernommen – ganz so, wie es Firmen auf der Suche nach Top-Kräften schon lange handhaben.

Dabei sind das nur zwei der insgesamt sechs Maßnahmen, die die KV Hessen in ihrem neuen Förderpaket bündelt. Um mehr Mediziner für die Niederlassung zu gewinnen, hat die Vertreterversammlung das Programm "In die Praxis, fördern, los!" verabschiedet. Mediziner in allen Lebensabschnitten können von den Maßnahmen profitieren. "Das Förderpaket ist bewusst so ausgelegt, dass es gleichermaßen berufliche und familiäre Aspekte berücksichtigt", betont der neue VV-Vorsitzende Dr. Klaus-Wolfgang Richter. Eine Übersicht:

- "Sei mein Gast!": Ärzte, die sich noch nicht sicher sind, ob die Niederlassung etwas für sie ist, können in eine Praxis hineinschnuppern. Die KV fördert die Hospitanz bis zu drei Monate lang mit 5400 Euro monatlich.

- "Start gut!": Niederlassungsinteressierte Ärzte können für jeden Monat ihrer Weiterbildung 1000 Euro Förderung erhalten – für maximal 24 Monate. Das Förderguthaben wird ausgezahlt, wenn sie sich innerhalb von zwölf Monaten nach Weiterbildungsende in unterversorgten hessischen Regionen niederlassen.

- Ansiedlungsförderung: Niederlassungsvorhaben werden mit bis zu 66.000 Euro verteilt auf fünf Jahre oder 60.000 Euro als Einmalzahlung unterstützt; die Einrichtung einer Zweigpraxis bezuschusst die KV Hessen mit einmalig 10.000 Euro.

- Erstattung der Umzugskosten: Haus- und Fachärzte, die sich in Hessen niederlassen, erhalten die Umzugskosten zurück: in Höhe der anfallenden, nachzuweisenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro.

- Übernahme der Kinderbetreuungskosten: Die KV Hessen erstattet Kinderbetreuungskosten von bis zu 400 Euro monatlich. Gefördert wird die Betreuung in den ersten drei Jahren der Niederlassung – bis zum Schulbeginn eines oder mehrerer Kinder. Die maximale Förderdauer beträgt drei Jahre.

- Honorarumsatzgarantie:Ärzten wird in den ersten beiden Quartalen nach dem Start ein Honorar von 85 Prozent des durchschnittlichen Honorars der Fachgruppe zugesichert.

Gerade bei einem Blick auf die Ansiedlungsförderung zeigt sich, dass das Potenzial bislang nicht ausgeschöpft ist: So konnten bis Anfang März 21 Förderstellen bewilligt werden; weitere Anträge liegen laut KVH vor. Insgesamt stehen 75 Förderstellen zur Verfügung.

Grundlage für die Förderung ist eine hessische Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß Paragraf 75a SGB V, die die regionalen Bedarfe berücksichtigt. Besonders groß ist der Bedarf in Gynäkologie (18 Förderstellen, 3,75 bewilligt), Kinder- und Jugendmedizin (12/7,75), Neurologie (12/3,5) und Augenheilkunde (11/3,5). "Wir möchten möglichst viele Weiterbildungspraxen bestärken, einen Arzt in Weiterbildung zu beschäftigen und die neue Förderung zu beantragen", so Hessens KV-Chef Frank Dastych. Die Analysen zeigten, wie prekär sich die Zahlen in den nächsten Jahren gerade bei den fachärztlichen Grundversorgern entwickeln werden.

Informationen zu Fördermöglichkeiten:

www.kvhessen.de

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