AWMF-Forderungen

Gemeinsames Grundstudium für Ärzte und Zahnärzte?

Sieben Wochen vor der Bundestagswahl rückt die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften die medizinische Ausbildung in den Fokus: Der Masterplan 2020 gehe nicht weit genug.

Von Jana Kötter Veröffentlicht:
Die Anatomie des menschlichen Kopfes im Hörsaal: Lernen angehende Ärzte und Zahnärzte das bald gemeinsam?

Die Anatomie des menschlichen Kopfes im Hörsaal: Lernen angehende Ärzte und Zahnärzte das bald gemeinsam?

© Woitas / dpa

BERLIN. Die Approbationsordnung für Ärzte soll künftig mit jener für Zahnärzte gemeinsam weiterentwickelt werden. Das ist eine der Forderungen an die Gesundheitspolitik der nächsten Legislatur, die die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) am Freitag veröffentlicht hat. Rund sieben Wochen vor der Wahl appellierte der Zusammenschluss von 177 Fachgesellschaften, "den medizinischen Nachwuchs in Ausbildung, Weiterbildung und Karriere besser zu unterstützen". Das gemeinsame Grundstudium von Ärzten und Zahnärzten als "Common Trunk" – also als gemeinsamer Stamm an Ausbildungsinhalten, die grundlegende medizinische Kenntnisse vermitteln – sei dazu ein Baustein. Erst nach dieser gemeinsam vermittelten Basis seien separate Studiengänge vorzusehen.

Die neue Approbationsordnung für Zahnmediziner sieht bereits eine solche Vereinheitlichung für Mediziner und Zahnmediziner zumindest in der vorklinischen Ausbildung vor.

Der Masterplan Medizinstudium 2020 enthalte zwar "erste sinnvolle Ansätze", meint AWMF-Präsident Professor Rolf Kreienberg. Insbesondere im Bereich des wissenschaftlichen Arbeitens sieht er jedoch Unschärfen. "Der Masterplan will zwar das wissenschaftliche Arbeiten stärken, aber es bleibt unklar, wie und mit welcher Berufsperspektive, vor allem für den Mittelbau",warnt Kreienberg.

Neben dem Ziel, die Ausbildung praxisorientierter zu gestalten und die ambulante Versorgung zu stärken, adressieren die Ende März verabschiedeten Eckpunkte zur Studienreform tatsächlich auch das wissenschaftliche Arbeiten: "Der Vermittlung (...) wird ein größerer Stellenwert eingeräumt, indem der routinierte Umgang mit wissenschaftlichen Konzepten und Methoden (...) systematischer vermittelt wird", heißt es im Papier, das insgesamt 41 Reformschritte enthält.

Die Approbationsordnung, die auf Basis des Masterplans überarbeitet wird, müsse dazu als Lernziel "die wissenschaftliche-methodische Basis der medizinischen Fächer" enthalten, appelliert die AWMF. Diese sei ebenso unverzichtbar wie Grundlagenwissen über Krankheiten und allgemeine ärztliche Kenntnisse. In diesem Zusammenhang müsste es auch Leistungsnachweise über den Erwerb dieser Schlüsselkompetenzen im vorklinischen und klinischen Studienabschnitt geben.

Anpassungen in der medizinischen Ausbildung allein reichten jedoch nicht aus, um den wissenschaftlichen Nachwuchs zu stärken: So müsse beispielsweise das Wissenschaftszeitvertragsgesetz, in dem die Befristung von Arbeitsverträgen geregelt ist, angepasst werden. "Es kann nicht sein, dass sich unser dringend benötigter Nachwuchs von einer befristeten Beschäftigung zur nächsten retten muss", so Kreienberg. Ähnliches gelte auch für Ärzte in der Klinik.

Neben der Nachwuchsförderung adressiert die AWMF in ihren Forderungen vier weitere Handlungsfelder. So müssten sich die Voraussetzungen für die Grundlagen- und klinische Forschung verbessern; auch die finanzielle Förderung von Forschungsfragen mit patientenrelevanten Endpunkten sollte ausgebaut werden. Außerdem müsste die Politik mehr investieren, um die Entwicklung und Implementierung von Leitlinien unabhängig zu finanzieren. Im Kampf gegen Antibiotikaresistenzen sei eine bessere Koordination zwischen Human- und Tiermedizin nötig.

Über allen aufgeführten Eckpunkten steht jedoch die Forderung an die Politik, künftiger enger mit den Vertretern der wissenschaftlichen Medizin zusammenzuarbeiten – nicht nur bei der Weiterentwicklung der Approbationsordnung: In Gesetzesvorhaben sollte die AWMF "rechtzeitig und mit einer angemessenen Kommentierungsfrist von mindestens vier Wochen" einbezogen werden, heißt es. Stellungnahmefristen von einer Woche – dies sei etwa bei Präventionsgesetz oder Personaluntergrenzen geschehen – seien "nicht zielführend".

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