Numerus clausus vor Gericht

Hohe Hürden auf dem Weg zum Medizinstudium

Wer Medizin studieren möchte, braucht ein Spitzen-Abitur – oder viel Geduld. Ob die Vergabebedingungen – vor allem der NC – mit dem Grundgesetz vereinbar sind, überprüft heute das Bundesverfassungsgericht.

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Ist der NC eine zu höhe Hürde? Auch Bewerber mit einer schwächeren Abiturnote müssten eine realistische Chance auf Zulassung haben, urteilte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

Ist der NC eine zu höhe Hürde? Auch Bewerber mit einer schwächeren Abiturnote müssten eine realistische Chance auf Zulassung haben, urteilte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

© DOC RABE Media / stock.adobe.com

KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute über das Zulassungsverfahren für das Medizinstudium. Hintergrund sind Klagen von Studienplatzbewerbern vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

Nach Ansicht der Gelsenkirchener Kammer darf die Wartezeit auf einen Studienplatz nicht zu lang sein. Auch Bewerber mit einer schwächeren Abiturnote müssten eine realistische Chance auf Zulassung haben. Der Verzicht auf Landesquoten sei ungerecht, weil die Abiturnoten nicht vergleichbar seien. Hinter allem steht das Grundrecht der freien Berufswahl. Das Gelsenkirchener Gericht ist bundesweit zuständig für alle Verfahren gegen die Stiftung für Hochschulzulassung. Die in Dortmund ansässige Stiftung kümmert sich um die Studienplatzvergabe bei NC-Fächern. (Az. 1 BvL 3/14 und 4/14)

Verfassungswidrig oder nur optimierungswürdig?

Weitere Kritik des Verwaltungsgerichts gab es an fehlenden Länderquoten bei der Berücksichtigung der Abiturnoten im Vergabeverfahren der Universitäten. In der Verhandlung kam von verschiedenen Seiten die Anregung, den Anteil spezifischer Test auszuweiten.

Tests auf Empathie und ärztliche Fähigkeiten

„Wir sind dafür, in einem zentralen Test die menschlichen, empathischen und ärztlichen Fähigkeiten zu prüfen“, sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery. In Hamburg gibt es nach Angaben von Wolfgang Hampe vom Universitätsklinikum Eppendorf bereits gute Erfahrungen mit Interviews.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) forderte vom Bund bessere Chancen für alle Bewerber bei der Zulassung zu einem Studium. „In vielen Studiengängen ist ein Studienplatz selbst mit überdurchschnittlichen Abiturnoten erst nach langen Wartezeiten zu bekommen“, sagte der stellvertretende GEW-Vorsitzende Andreas Keller. Der Bund müsse sich endlich seiner Verantwortung für die Gewährleistung des Grundrechts auf freie Hochschulzulassung stellen. Neben einem fairen Zulassungsverfahren sei ein bedarfsgerechter Ausbau der Studienplätze nötig, mahnte Keller.

Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vergehen in der Regel mehrere Monate.

Wie bisher Plätze vergeben werden

Bislang gibt es für die zentrale Vergabe ein Quotensystem: Ein Fünftel der Plätze geht an die Bewerber mit den besten Abiturnoten, ein weiteres Fünftel wird nach Wartezeit vergeben. Für die übrigen Plätze kann jede Hochschule ein eigenes Auswahlverfahren anwenden. Bewerber können ihre Chancen etwa durch zusätzliche Qualifikationen verbessern. Dazu gehört z. B. eine Ausbildung zum Rettungsassistenten.

Im Bereich Humanmedizin sind die Plätze hart umkämpft: Im Wintersemester 2014/15 kamen nach den Angaben des Bundesverfassungsgerichts rund 43.000 Bewerber auf etwa 9000 Studienplätze, die Wartezeit betrage mittlerweile 15 Semester. 20 Jahre zuvor war das Verhältnis mit rund 7.400 Studienplätzen für knapp 15.800 Bewerber noch deutlich entspannter..

Außer in Humanmedizin gibt es einen bundesweiten Numerus clausus (NC) auch noch für die Fächer Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie. (dpa)

Lesen Sie dazu auch: Montgomery kritisiert: Zuwanderung keine Lösung für Fachkräfteproblem

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