Zuschüsse

Fördergelder in Sachsen sehr gefragt

Immer mehr Ärzte in Weiterbildung nehmen die angebotenen Fördermittel in Anspruch.

Veröffentlicht:

DRESDEN. Die finanzielle Förderung für Ärzte in Weiterbildung wird in Sachsen rege genutzt. Zum einen ist da der gesetzlich geregelte Zuschuss von 4800 Euro monatlich, der zur Hälfte von den Krankenkassen und der KV Sachsen bezahlt wird.

Auf Sachsen entfallen 50 der 1000 bundesdeutschen Vollzeitstellen, die unterstützt werden. Seit 2016 bekommen in Sachsen 88 Ärzte diese Förderung.

Zum Jahresbeginn standen für 2018 nur noch 17 Vollzeitstellen zur Förderung bereit, da auf die Förderstellen auch Weiterbildungsabschnitte angerechnet werden, die bereits in den vergangenen Jahren begonnen haben und in das aktuelle Jahr hineinreichen.

Förderfähig sind die Augenheilkunde, die Kinder- und Jugendmedizin, das Gebiet der Haut- und Geschlechtskrankheiten, die Neurologie, die Psychiatrie und Psychotherapie sowie die Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie. Laut der KV werden am häufigsten Weiterbildungsabschnitte in der Kinder- und Jugendmedizin gefördert.

135 Ärzte finanziell gefördert

Ist dieser Fördertopf ausgeschöpft, existiert noch eine weitere Fördermöglichkeit, die allein von der KV finanziert wird, und die seit Oktober 2016 bei 2400 Euro monatlich liegt.

Zuvor waren es 1750 Euro. Dies gilt für alle Fachgebiete außer der Allgemeinmedizin. Mit dieser KV-Förderung wurden 2017 rund 135 Ärzte finanziell unterstützt, 2007 waren es erst etwa 20 Ärzte in Weiterbildung.

Für Ärzte in Weiterbildung, die Allgemeinmediziner werden wollen, beträgt die KV-Unterstützung sogar 4800 Euro pro Monat. Bei Gebieten mit drohender Unterversorgung erhöht sich die Summe um 250 Euro, bei Gebieten mit festgestellter Unterversorgung um 500 Euro.

Für 2016 gibt die KV die Zahl der geförderten Allgemeinärzte in Weiterbildung mit 374 an, 2013 lag sie noch bei 208. Die KV weist darauf hin, dass die Fördersummen von der weiterbildenden Praxis in voller Höhe dem jeweiligen Arzt in Weiterbildung zur Verfügung zu stellen sind und die Lohnnebenkosten nicht aus den Fördermitteln bestritten werden dürfen. (sve)

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Lesetipps
Der Patient wird auf eine C287Y-Mutation im HFE-Gen untersucht. Das Ergebnis, eine homozygote Mutation, bestätigt die Verdachtsdiagnose: Der Patient leidet an einer Hämochromatose.

© hh5800 / Getty Images / iStock

Häufige Erbkrankheit übersehen

Bei dieser „rheumatoiden Arthritis“ mussten DMARD versagen