Magenband-Op als Kassenleistung möglich

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Neu-Isenburg (bü). Solange keine entsprechende Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses vorliegt, dürfen gesetzliche Krankenkassen Kosten, die durch eine ambulante Magenband-Operation entstanden sind, nicht übernehmen.

Die Krankenkasse darf allerdings stationär vorgenommene Operationen dieser Art nicht generell ablehnen. Dies geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts hervor. Da es Krankenhäusern "nicht generell verboten ist, neue Behandlungsmethoden auf Kosten der Krankenkassen anzuwenden, solange der Bundesausschuss keine negative Beurteilung abgegeben hat".

Die Methoden müssen aber dem "allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse genügen, und Krankenhausbehandlung muss erforderlich sein".

Az.: B 1 KR 2/08 R

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