Kooperationsverträge stehen im Zwielicht

Im Zuge der Debatte um die Zuweiserpauschalen geraten nun auch die Kooperationen der kommunalen Berliner Vivantes-Kliniken und der Charité mit niedergelassenen Urologen unter Verdacht. Die Beteiligten halten ihr Vorgehen jedoch für politisch erwünscht und korrekt.

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:
Korrekt oder strafbar? Die Angebote von Vivantes und der Charité sind reizvoll.

Korrekt oder strafbar? Die Angebote von Vivantes und der Charité sind reizvoll.

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250 Euro zahlt die Vivantes-Klinik für prä- und poststationäre Leistungen bei radikaler Prostatektomie an Arztpraxen. Als Grundlage für die Zahlung wird auf der Rechnung ein Kooperationsvertrag genannt.

In der aufgeheizten Debatte um bestechliche Ärzte wird den Berliner Urologen und den Vivantes-Krankhäusern jetzt vorgeworfen, dass die Leistungen nur zum Schein angegeben werden, es sich tatsächlich aber um eine reine Einweiserpauschale handle.

Urologen: Zahlungen sind mit Leistungen hinterlegt

Die Genossenschaft der Berliner Urologen - Partner von Vivantes beim fraglichen Kooperationsvertrag -weist die Vorwürfe zurück. "Wir wollten mit dem Vertrag eine Steuerungsfunktion übernehmen, wie es mit der Integrierten Versorgung politisch beabsichtigt war. Auf etwas anderes hätten wir uns nicht eingelassen", sagte der Sprecher der Genossenschaft, Dr. Klaus Söffker, der "Ärzte Zeitung". Bei der Kooperation seien alle Zahlungen mit Leistungen hinterlegt. "Das Beste ist, wenn das juristisch aufgearbeitet wird, damit eine gute Sache aus dem Gerede herauskommt", so Söffker weiter.

Auch der Vivantes-Konzern weist die Vorwürfe zurück, er würde Einweiserprämien zahlen. Die Kooperation mit den niedergelassenen Urologen spare sogar Geld, weil Doppeluntersuchungen vermieden würden, so Konzernsprecher Uwe Dolderer. Ihre Kooperation haben Vivantes und die Berliner Urologen beim Start im Jahr 2005 öffentlich bekannt gegeben. Sie wurde damals vom Gesundheitsministerium als vorbildlich im Bereich der Integrierten Versorgung gelobt (wir berichteten).

Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin macht die Regelungen zur Integrierten Versorgung für die ins Gerede gekommenen Kooperationen verantwortlich. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt habe mit der Integrationsversorgung Zuweiserpauschalen erst salonfähig gemacht, so KV-Vorstandsmitglied Burkhard Bratzke. Er berichtet von Fällen, in denen Kliniken für Leistungen Niedergelassener deutlich mehr als den üblichen Honorarsatz zahlen würden. Bratzke verweist auch darauf, dass den KVen hier die Kontrollmöglichkeit fehle, da sie laut Gesetz keinen Anspruch auf Kenntnisnahme der Verträge haben.

Gesundheitssenat weiß seit 2005 von dem Vertrag

Die bräuchten sie aber, um illegale Doppelabrechnungen festzustellen. Zu dieser gesetzlich nicht vorgesehenen Information an die KV wollte die KV-Vertreterversammlung Berliner Ärzte, die an Integrationsverträgen teilnehmen, bereits 2004 verpflichten. Die Umsetzung dieses Beschlusses hat die Landesaufsichtsbehörde der KV jedoch verboten. "Wenn das damals nicht passiert wäre, gäbe es heute nicht dieses Geschrei", sagt KV-Vorstand Burkhard Bratzke. Ein diesbezügliches Gerichtsverfahren ist bisher laut KV noch nicht einmal in der ersten Instanz entschieden.

Einsicht in die Verträge und eine Überprüfung der Kooperation fordert nun auch der Grünen-Abgeordnete Benedikt Lux von Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher. Nach Informationen der "Ärzte Zeitung" wurden ihrer Behörde genau wie den beiden Körperschaften die fraglichen Unterlagen bereits 2005 zugespielt.

Auch die Charité muss sich mit den Vorwürfen auseinandersetzen. Der Direktor der urologischen Klinik bietet Niedergelassenen seit Mitte 2008 400 Euro für die Zusammenarbeit bei radikaler Prostatektomie auf Basis eines Kooperationsvertrags. Sein Schreiben liegt der "Ärzte Zeitung" ebenfalls vor. Dahinter stehen nach seinen Angaben aber vorbereitende Leistungen und die Lieferung von Vor- und Nachsorgedaten und die Absicht, die Schnittstelle zwischen ambulant und stationär zu verbessern, was dringend nötig sei.

250 Euro Honorar pro Patient

250 Euro können Urologen den kommunalen Vivantes-Kliniken pro Patient für die prä- und poststationäre Behandlung bei radikaler Prostatektomie bei Prostatakarzinom in Rechnung stellen. Nach dem Kleingedruckten in der Rechnung, die der "Ärzte Zeitung" vorliegt, handelt es sich bei der prä- und poststationären Behandlung um Leistungen, die in vier Phasen zu erbringen sind. Genaueres regelt laut Rechnungstext eine Anlage zu einem gemeinsamen Kooperationsvertrag. Die Leistungen der Phase 4 sind nach 6 Wochen und 12 Monaten durchzuführen und der Datensammelstelle bei Vivantes zur Verfügung zu stellen. Auf der Rechnung einzutragen sind Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse des Patienten, die Praxisadresse sowie die Kontonummer der Praxis, auf die das Geld überwiesen werden soll.

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