Der konkrete Fall

Rückendeckung im Kampf gegen Online-Betrüger

Ein Leser der "Ärzte Zeitung" hat Waren im Internet bestellt, sie aber nicht geliefert bekommen. Seine Frage daher: Übernimmt der Rechtschutzversicherer die Kosten, wenn er gegen den Verkäufer juristisch vorgeht? Und was passiert, wenn dieser im Ausland sitzt?

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Bestellen Ärzte etwas im Netz und leisten Vorkasse, erhalten die Ware aber nicht oder nur defekt, hilft der Rechtsschutzversicherer in vielen Fällen, das Geld zurückzuholen. "Das gehört zum ganz normalen Vertragsrechtsschutz", sagt Alois Schnitzer vom Versicherer HUK-Coburg.

In den vergangenen Jahren haben immer mehr Rechtschutzversicherer die Deckung für Vertragsrechtschutz im Internet in ihre Policen aufgenommen.

Die erste Rechtschutzversicherung für Online-Schäden hat die Düsseldorfer Gesellschaft Arag im Jahr 2000 als separate Police auf den Markt gebracht. "Die Branche ist nachgezogen und hat diesen Schutz in die normalen Verträge integriert", berichtet Arag-Sprecher Klaus Heiermann.

Auch die Arag verkauft die Internet-Policen separat nur noch über den Kooperationspartner AOL. "Man kann im Bedingungswerk herkömmlicher Rechtschutz-Policen den Internet-Zusatz nur schwer erkennen", erklärt Heiermann.

Der Vertragsrechtsschutz fürs Netz unterscheidet sich von der übrigen Deckung nur im Geltungsbereich. Für Online-Käufe ist eine weltweite Deckung erforderlich. Denn der Käufer weiß beim Abschluss des Geschäfts oft gar nicht, wo sich sein Gegenüber befindet.

Hat ein Arzt Vorkasse geleistet und erhält die versprochene Ware nicht, kann er den Schaden telefonisch oder online melden.

Wichtig ist, dass der Geschädigte Kaufbelege über den beabsichtigten Erwerb der Gegenstände vorweisen kann. Befindet sich der unzuverlässige Verkäufer in einem anderen Land, schaltet der Versicherer Anwälte und andere Spezialisten vor Ort ein. Sie prüfen, ob überhaupt Erfolg besteht, den Schuldner ausfindig zu machen und bei ihm etwas zu holen ist.

Ist das nicht der Fall, wird der Schaden nicht weiter verfolgt. Der Spezialist vor Ort steht in direktem Kontakt mit dem Kunden, sodass der auch eine gewisse Kontrolle hat. Möglicherweise erstattet der Versicherer den Kaufpreis aber aus Kulanz. (akr)

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