Umkleidezeiten: BAG fällt keine Entscheidung

ERFURT (mwo). Die Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt zu Umkleide- und Desinfektionszeiten ist ausgeblieben. Aus formalen Gründen konnte das BAG die am 18. Mai verhandelte Streitfrage nicht klären.

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Ein Krankenpfleger meinte, dass die Zeit, die er zum An- und Ausziehen der Arbeitskleidung sowie zur Desinfektion benötigt, dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) zufolge als Arbeitszeit gilt.

Das BAG wies seine Klage nun ab - aber allein wegen Form- und Prozessfehlern. Inhaltlich prüfte das BAG die Streitfrage nicht.

Az.: 5 AZR 181/10

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