Zweitgutachten: Hartmannbund kritisiert Portal

BERLIN (ava). "Außergewöhnlich kritisch" sieht der Hartmannbund das neue Zweitmeinungsportal www.vorsicht-operation.de, das eine Gruppe deutscher Chirurgen vor einer Woche online gestellt hat.

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Winn: Spielregeln des Berufsrechts einhalten!

Winn: Spielregeln des Berufsrechts einhalten!

© Hartmannbund

Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Professor Kuno Winn, fordert in einem Brief die Bundesärztekammer auf, sich klar zu dem Portal zu positionieren.

"Nach allem, was wir bisher wissen, stützt sich die durch die Experten von ,Vorsicht! Operation‘ erhobene Zweitmeinung ausschließlich auf über Fragebögen gewonnene Erkenntnisse", so Winn in dem Schreiben an den Präsidenten der Bundesärztekammer, Dr. Frank-Ulrich Montgomery.

Der Hartmannbund hat sich nach eigenen Angaben in der jüngeren Vergangenheit bereits wiederholt kritisch mit verschiedenen Krankenkassenangeboten zur ärztlichen Zweitmeinung auseinandergesetzt.

"Zweitmeinungen dürfen kein Wirtschaftszweig werden"

Dabei habe der Ärztebund vor allem darauf hingewiesen, dass mögliche Fernbehandlungen gegen die Berufsordnung für Ärzte verstoßen. Diese sehe - ebenso wie die Rechtsprechung des BGH - ausdrücklich vor, dass therapeutische Aspekte nur nach eigener, unmittelbarer Anschauung des Patienten beurteilt werden dürfen.

Die Zweitmeinung, so Winn, sei für Patienten ein bedeutendes Instrument in einer oft schwierigen Lebenslage. Umso wichtiger sei es, dass die aus gutem Grunde formulierten Spielregeln des Berufsrechts eingehalten würden und keine Grauzonen entstünden.

"Vor allem muss jeder Anschein vermieden werden, dass Zweitmeinungen zu einem Wirtschaftszweig im Sinne eines Selbstzwecks werden oder am Ende gar zu einem von den Kassen finanzierten Instrument der Leistungsreduzierung!", warnte Winn.

So gesehen sei die Bundesärztekammer aufgerufen, das Thema Zweitmeinung sehr aufmerksam und kritisch zu begleiten. Winn: "Aktuell sind wir im Speziellen daran interessiert, wie die Kammer das Portal "Vorsicht! Operation" bewertet und ob man Handlungsbedarf sieht.".

Kritik auch aus Chirurgenverbänden

In der vergangenen Woche hatten sich auch verschiedene Berufsverbände der Chirurgen und Orthopäden kritisch über das Portal geäußert. Ein Kritikpunkt: Die Kosten von 200 bis 600 Euro für die Zweitmeinung.

So weist der Präsident des Berufsverbandes Deutscher Chirurgen (BDC), Professor Hans Peter Bruch, darauf hin, dass eine fundierte kostenfreie Zweitmeinung bereits gelebte Praxis in der deutschen Chirurgie sei. Sie werde von den Kassen getragen und stehe jedem Patienten offen.

Tatsache ist jedoch: Bei gesetzlich versicherten Patienten ist für Chirurgen und Orthopäden das Geschäft mit den Zweitgutachten wenig einträglich. Abrechnungsexperte Dr. Dr. Peter Schlüter nennt ein Beispiel: Bei einem 62 Jahre alten Patienten, der mit Röntgen-, CT-, MRT- und Ultraschallbildern eine Zweitmeinung von einem Orthopäden hören will, kann dieser im EBM lediglich die Grundpauschale von 20,85 Euro abrechnen.

Für die Zusatzpauschale "Behandlung des Bewegungsapparates" in Höhe von 21,38 Euro müsste er den Patienten dreimal sehen. Der Brief "ärztlichen Inhalts" ist in der Grundpauschale inbegriffen, sodass die wenigsten Orthopäden sich schriftlich äußern werden.

Abrechnungsexperte hält Preise nicht für überzogen

Anders sehe es bei Privatpatienten aus. Hier kann der zweite Arzt zu Beratung und Untersuchung eine gutachterliche Stellungnahme zur vorgesehenen Operation abgeben, die nach GOÄ Nr. 85 abgerechnet werden kann - bei Anwendung des Faktors 3,5 ergibt das ein Stundenhonorar von 102 Euro.

Nach Schlüters Ansicht sind daher die Preise, die auf der Internetseite www.vorsicht-operation.de angegeben werden, durchaus gerechtfertigt und an die GOÄ angelehnt.

Die Betreiber der Seite, so Schlüter, seien im übrigen nicht an die GOÄ gebunden, sondern könnten sich an den Preisen des freien Marktes für Gutachten orientieren. Zieht man beispielsweise die Stundensätze der Steuerberater oder der Juristen heran - die bei 280 bis 380 Euro liegen -, seien die Preise nicht überzogen.

Unterdessen findet die neue Internetseite reges Interesse. Allein in den ersten drei Tagen meldeten die Betreiber fast 25.000 Seitenaufrufe (Page Impressions). 157 Patienten haben sich angemeldet und Gutachten angefragt.

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