Uniklinik Heidelberg

Hetzkampagne oder Whistleblowing?

Schwere Vorwürfe auch aus den eigenen Reihen: Die Chefin der Heidelberger Rechtsmedizin steht in der Kritik. Auch Politiker werden skeptisch. Eine Hetzkampagne?

Von Ingeborg Bördlein Veröffentlicht:
Steht in der Kritik: Professor Kathrin Yen.

Steht in der Kritik: Professor Kathrin Yen.

© Ronald Wittek / dpa

HEIDELBERG. Schweren Vorwürfen aus den Reihen der baden-württembergischen CDU-Landtagsfraktion sehen sich die Heidelberger Rechtsmedizinerin Professor Kathrin Yen und das Wissenschaftsministerium ausgesetzt.

Die gebürtige Österreicherin ist seit März 2011 Ärztliche Leiterin des Instituts für Rechtsmedizin am Heidelberger Uniklinikum; zuvor hatte sie das rechtsmedizinische Institut an der Universität Graz geleitet.

Ihr wird von der CDU-Landtagsfraktion vorgeworfen, die ersten zwei Jahre nach ihrem Dienstantritt in Heidelberg ohne in Deutschland gültigen Facharzttitel und ohne Weiterbildungsbefugnis als Institutsleiterin tätig gewesen zu sein und diese erst 2013 rückwirkend erwirkt zu haben.

Außerdem wird von der CDU-Fraktion unter Berufung auf nicht genannte "rechtsmedizinische Fachkräfte" ihre fachliche Qualifikation in Frage gestellt. Der Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) wird mangelnde Aufsicht vorgeworfen.

Die Vorwürfe sind durch die Beantwortung einer Landtagsanfrage der CDU-Fraktion im September dieses Jahres erstmals publik geworden. Ein Mitglied der CDU-Landtagsfraktion hatte dann im Oktober Journalisten zu einem vertraulichen Gespräch geladen und ihnen interne Dokumente als Beweismaterial für die Anschuldigungen übergeben.

Der Vorstand des Heidelberger Uniklinikums hat sich dann angesichts "dieser unberechtigten öffentlichen Vorwürfe" in einer Pressemitteilung voll hinter die Institutsleiterin gestellt und bescheinigte Yen "Leistungsstärke und Kompetenz", die sie unter anderem beim Aufbau der ersten Gewaltambulanz in Baden-Württemberg am Uniklinikum Heidelberg gezeigt habe.

Auf das Schärfste weist die Klinikleitung darin die erhobenen Anschuldigungen gegen die Rechtsmedizinerin zurück.

Es sei unverantwortlich, "dass personenbezogene Verdächtigungen aufgrund von anonymen Quellen öffentlich diskutiert würden", so heißt es in der Mitteilung wörtlich.

Klinikum forderte zur Bewerbung auf

Auch das Baden-Württembergische Wissenschaftsministerium bezeichnet die Vorwürfe in einer Stellungnahme als "unberechtigt" und sieht in Yen eine "herausragend qualifizierte Vertreterin ihres Faches", die ihre Expertise bereits während ihrer Tätigkeit als Rechtsmedizinerin in Österreich und der Schweiz unter Beweis gestellt habe und aus diesem Grund nach Heidelberg geholt worden sei.

Die Österreicherin leitete vor ihrer Berufung nach Heidelberg das Ludwig Boltzmann Institut für Klinisch-Forensische Bildgebung in Graz, das sie aufgebaut hat, und von 2007-2009 die Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Graz.

Sie war mangels geeigneter Bewerber im Ausschreibungsverfahren in Kenntnis des damaligen CDU-Wissenschaftsministers vom Uniklinikum Heidelberg zur Bewerbung aufgefordert und aufgrund ihres "überzeugenden wissenschaftlichen Konzeptes" berufen worden.

Zu den Vorwürfen der CDU-Landtagsfraktion bezüglich verspäteter Facharztanerkennung und rückwirkend erteilter Weiterbildungsbefugnis erklärte die Landesärztekammer: "Frau Professor Yen verfügte zum Zeitpunkt ihres Dienstantritts in Heidelberg bereits über eine Anerkennung als Fachärztin für Rechtsmedizin in der Schweiz und in Österreich."

Diese innerhalb der EU erworbene Qualifikation und ihre reichhaltige Berufserfahrung in leitenden Positionen belegten, dass sie bei ihrem Dienstantritt in Heidelberg bereits als weiterbildungsberechtigte Fachärztin tätig sein konnte.

Die Umschreibung in den deutschen Facharzt habe lediglich formellen Charakter gehabt und die Weiterbildungsbefugnis sei ihr rückwirkend zum 1. März 2011 mit Rücksicht auf ihre nachgewiesene Qualifikation erteilt worden.

Die rückwirkende Anerkennung sei zwar nicht üblich, aber verantwortbar, präzisierte der Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg Ulrich Clever im Gespräch mit der "Rhein-Neckar-Zeitung" die Entscheidung.

Mit Hinweis auf die Verlautbarung der Landesärztekammer als fachlich zuständiger Einrichtung sieht auch das Ministerium in der rückwirkenden Anerkennung kein Problem.

Mitarbeiterin wurde versetzt

Die Querelen um Yen sollen schon kurz nach ihrem Amtsantritt in Heidelberg begonnen haben. Ministerin Bauer hatte bereits im Jahre 2011 zwei Schreiben erhalten. Darin werden das Berufungsverfahren sowie die fachliche Eignung der Institutsleiterin für ihre Aufgabe in Frage gestellt.

Vorgeworfen werden ihr mangelndes rechtsmedizinisches Fachwissen und nur Mindestkenntnisse der für ihre Tätigkeit maßgeblichen deutschen Rechtsgrundlagen.

Die Quelle der Vorwürfe scheint aus dem Institut selbst zu kommen. Aufgrund des gestörten Vertrauensverhältnisses und des "wenig konstruktiven Verhaltens der Mitarbeiterin im Team" wurde eine Beschwerde führende Mitarbeiterin "im Sinne des Betriebsfriedens am Institut" vorübergehend für zwei Jahre an ein anderes Rechtsmedizinisches Institut im Land versetzt.

Dies geht aus der Beantwortung der CDU-Landtagsanfrage durch den Heidelberger Klinikumsvorstand hervor, die der "Ärzte Zeitung" vorliegt.

Nachdem die Vorwürfe gegen die Institutsleiterin durch die CDU-Anfrage öffentlich geworden waren, haben Uni und Wissenschaftsministerium nun erstmals öffentlich dazu Stellung genommen: Das Ministerium sei den Hinweisen unter Einbeziehung des Uniklinikums mit der gebotenen Gründlichkeit nachgegangen und habe diese nicht bestätigt gefunden, heißt es seitens des Ministeriums.

Und weiter: "Darüber hinaus lagen und liegen dem Ministerium keine Problemanzeigen betreffend Fehldiagnosen oder Behandlungsfehler von Professor Yen vor." Mit den Stellungnahmen gibt sich die CDU-Landtagsfraktion aber nicht zufrieden. Sie wirft dem Wissenschaftsministerium nach wie vor Verschleierungstaktik vor.

Korrekte Daten für die Anerkennung als Rechtsmedizinerin und zur Weiterbildungsbefugnis seien bislang nicht genannt worden. Inzwischen hat ein Gespräch zwischen Heidelberger Uniklinikumsleitung und Teilen der CDU-Landtagsfraktion stattgefunden. Über die Inhalte wurde keine Stellungnahme abgegeben.

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