Kommentar zu den Honorarzt-Empfehlungen
Nur ein erster Schritt
Die Empfehlungen der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) zum Anstellungsverfahren für Honorarärzte erwecken den Eindruck, alle diese Ärzte würden erst einmal unter Generalverdacht gestellt.
Gefordert werden ausgesprochen detaillierte Auskünfte und Dokumente zu ihrer persönlichen und beruflichen Vita und die schriftliche Versicherung, dass strafrechtlich nichts gegen sie vorliegt, was berufsrelevant wäre. Das mag vielen völlig überzogen erscheinen. Und ist es in den meisten Fällen wohl auch.
Doch müssen die Kliniken sich und ihre Patienten mit zunehmender Beschäftigung von Honorarkräften aus dem In- und Ausland gegen schwarze Schafe besser wappnen.
Der BWKG-Leitfaden ist ein Versuch zu mehr Transparenz und deshalb begrüßenswert. Er reicht aber nicht. Vor allem ist ein zentrales Register approbierter Ärzte erforderlich, um feststellen zu können, wer hierzulande über das Berufsausübungsrecht verfügt.
Nötig ist auch ein besserer behördeninterner Informationsaustausch auf Länder- und Bundesebene. Das verhindert bislang der Datenschutz. Gut wäre auch ein europäisches Frühwarnsystem, um Schlupflöcher für Betrüger zu stopfen. Dann müsste man Honorarärzten vor Vertragsschluss auch keinen Striptease mehr zumuten.
Lesen Sie dazu auch: Honorarärzte in Kliniken: Leitfaden gegen die Mogelpackung im weißen Kittel