AOK-Kliniknavigator

Zwei Krankenhäuser ziehen vor Gericht

Zwei Kliniken aus Nordrhein-Westfalen wollen der AOK untersagen lassen, auf ihrem Portal weiter Angaben aus der Qualitätssicherung zu veröffentlichen. Die Daten seien nicht aussagekräftig, so ihr Argument. Die Krankenkasse widerspricht.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Orientierung soll der Krankenhausnavigator geben. Jetzt klagen Kliniken gegen die Datenveröffentlichung.

Orientierung soll der Krankenhausnavigator geben. Jetzt klagen Kliniken gegen die Datenveröffentlichung.

© panthermedia

KÖLN. Zwei Kliniken aus Nordrhein-Westfalen wollen vor Gerichten den Krankenhausnavigator der AOK zu Fall bringen. Sie wollen verhindern, dass die Kasse auf dem Portal weiter die Angaben aus der Qualitätssicherung aus Routinedaten (QSR) veröffentlicht.

Die beiden Häuser werden in den Musterverfahren von der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) unterstützt.

Die Kreiskliniken Gummersbach-Waldbröl haben beim Sozialgericht Köln ein Hauptsacheverfahren in der Auseinandersetzung mit dem AOK-Bundesverband beantragt. Das St. Antonius Hospital Eschweiler wird bald mit einem Antrag vor dem Sozialgericht Berlin folgen.

Früheres Verfahren scheiterte

Beide Häuser hatten zuvor versucht, in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Veröffentlichung der Ergebnisse zu verhindern. Im Juni war das St. Antonius Hospital damit vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) gescheitert.

Nach Überzeugung der KGNW weisen die Bewertungen auf dem Portal gravierende fachliche Defizite auf, sie stellt die Qualität der Qualitätsbewertungen in Frage.

Die Darlegung der Modelle für die Bestimmung der Indikatoren, ihrer Risikoadjustierung und des Bewertungsverfahrens blieben weit hinter üblichen wissenschaftlichen Standards zurück, kritisiert die Gesellschaft.

Die KGNW hat erhebliche Zweifel, ob die Ergebnisse der AOK aussagekräftig sind und die Bewertungen anhand von Lebensbaum-Symbolen eine objektive Einschätzung der Behandlungsqualität bieten, betont KGNW-Geschäftsführer Matthias Blum.

Zwei Gutachten hätten die Zweifel aus methodisch-fachlicher und rechtlicher Sicht bestätigt. "Vor diesem Hintergrund sowie der weiterhin fehlenden Transparenz bezüglich der Datengrundlage der Bewertungsmethodik werden die Krankenhäuser ihre Beschwerden gegen den AOK-Navigator konsequent gerichtlich verfolgen", kündigt Blum an.

Kritik zeigt bereits Wirkung

Nach Einschätzung der KGNW hat die anhaltende Kritik der Kliniken an der QSR-Bewertung bereits Wirkung gezeigt, denn die AOK stelle sie inzwischen weniger offensiv dar als früher.

"Wir sprechen uns klar für einen Qualitätswettbewerb aus, wenn dieser von unabhängiger Seite auf methodisch sauberer Grundlage und mit transparenten und fairen Spielregeln stattfindet", sagt Blum. Nach seinen Angaben setzt die KGNW dabei auf das künftige Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen.

Mit der LSG-Entscheidung ist nach Einschätzung des AOK-Bundesverbands die fehlende Dringlichkeit der Fragestellung belegt worden. Deshalb würden die Kliniken wohl ihre Prozessstrategie ändern, sagt Sprecher Dr. Kai Behrens.

"Angesichts der sich abzeichnenden langen Dauer eines Hauptsacheverfahrens rechnen wir mit entsprechender Begleitmusik in fachlichen und politischen Diskussionen."

Der AOK-Bundesverband werde an der Veröffentlichung von QSR-Daten im Krankenhausnavigator festhalten. Man sei überzeugt davon, mit dem QSR-Verfahren "eine Blaupause für die Qualitätsmessung im stationären Bereich" zu liefern, so Behrens.

"Aus unserer Sicht kann das QSR-Verfahren auch als Vorbild für die Arbeit des neuen Qualitätsinstituts dienen, das ein verpflichtendes Verfahren zur Qualitätsmessung und Information über die Behandlungsqualität in Krankenhäusern schaffen soll."

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