Herztransplantation

Fehler in der Dokumentation in Heidelberg

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg ermittelt wegen fehlerhafter Dokumentationen bei Patienten des Herztransplantationszentrums der Uniklinik Heidelberg. Es bestehe der Verdacht der versuchten gefährlichen Körperverletzung.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
121 Herztransplantationen erfolgte zwischen 2010 und 2014 am Uniklinikum Heidelberg.

121 Herztransplantationen erfolgte zwischen 2010 und 2014 am Uniklinikum Heidelberg.

© Universitätsklinikum Heidelberg

HEIDELBERG. Am Herztransplantationszentrum des Universitätsklinikums Heidelberg ist es in den Jahren 2010 und 2011 nach Klinikumsangaben bei insgesamt 34 Patienten zu Fehlern in der Dokumentation gekommen.

Die Meldungen von Patienten zur Herztransplantation hätten damit nicht in vollem Umfang den Richtlinien der Bundesärztekammer entsprochen.

Wie ein Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Heidelberg im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung" bestätigte, wird wegen des Verdachts der versuchten gefährlichen Körperverletzung ermittelt.

Es seien Patientenakten beschlagnahmt worden, die jetzt ausgewertet würden. Des Weiteren bestätigte er, dass bei den fehlerhaften Listungen der Verdacht bestehe, diese seien dazu vorgenommen worden, um die Dringlichkeit der Transplantation höher erscheinen zu lassen.

Wie die Uniklinik mitteilt, habe die Prüfungskommission der Bundesärztekammer (BÄK) das Herztransplantationszentrum auf Grundlage des Transplantationsgesetzes (TPG) überprüft.

Der abschließende Prüfungsbericht der BÄK liege in Heidelberg vor.

Gegenstand der Prüfung seien unter anderem Dauer und Dosis der Verabreichung bestimmter kreislaufwirksamer Medikamente gewesen. Die beanstandeten Abweichungen seien in die Zeit vor Inkrafttreten des neuen Transplantationsgesetzes gefallen, betont die Klinik. In Paragraf 10 Absatz 3 des 2013 in Kraft getretenen neuen TPG ist Ärzten eine Manipulation verboten.

Eigene Aufarbeitung

Seit September 2011 gebe es keine Auffälligkeiten mehr. Insgesamt sei im von der BÄK untersuchten Zeitraum von 2010 bis 2014 am Heidelberger Herztransplantationszentrum bei 121 Patienten ein Spenderorgan implantiert worden.

Im Rahmen der Untersuchung habe die BÄK "die äußerst gründliche und hervorragende eigene Aufarbeitung der einzelnen Transplantationen durch das Universitätsklinikum Heidelberg", gelobt, heißt es in der Klinik-Mitteilung.

Nach der Prüfung am 10. und 11. März dieses Jahres durch die BÄK-Kommission und der Feststellung der Fehler habe das Uniklinikum in Abstimmung mit dem Sozialministerium in Stuttgart die Daten aller Patienten, die am Heidelberger Herztransplantationszentrum in den Jahren 2010 bis 2014 eine Herztransplantation erhalten haben, aufgearbeitet.

Dabei seien weitere Fehler in der Dokumentation in den Jahren 2010 und 2011 festgestellt worden. Diese Ergebnisse seien der BÄK übermittelt worden.

Strafanzeige gegen Unbekannt

Das Uniklinikum Heidelberg habe bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg mit Datum vom 25. August Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. "Auf die unklare Rechtslage in den verschiedenen Verfahren an anderen Transplantationszentren und den Freispruch im Göttinger Transplantationsverfahren wird ausdrücklich hingewiesen", so die Uniklinik.

Im Mai hat das Landgericht Göttingen den früheren Leiter der Transplantationschirurgie am Göttinger Uniklinikum freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil Revision eingelegt.

Der Bundesgerichtshof entscheidet nun, ob er die Rechtsauffassung der Göttinger Kammer teilt oder ob das Verfahren neu aufgerollt wird.

Zu weiteren Ermittlungen, besonders zu personenbezogenen Daten, werde das Universitätsklinikum Heidelberg während des laufenden Untersuchungsverfahrens keine Angaben machen, wie es hervorhebt.

Durch die Weiterentwicklung der Strukturen des Herztransplantationsprogramms mit der im März 2012 in Betrieb genommenen Herzinsuffizienz-Wachstation sowie der im August 2012 modifizierten Herztransplantationskonferenz habe das Uniklinikum "Mechanismen geschaffen, die die Betreuung eines richtliniengerechten Programms von Herztransplantationen ermöglicht."

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