Arbeitsschutzanalyse

Herzkatheter-Arbeitsplätze in NRW – Beim Strahlenschutz leichte Mängel

Bei fast allen geprüften Herzkatheter-Arbeitsplätzen in NRW ist die Sicherheit verbesserungsfähig.

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Köln. Was den Strahlenschutz bei Herzkatheter-Untersuchungen angeht, haben Kliniken und Praxen in NRW noch Luft nach oben. Eine Überprüfung durch den Arbeitsschutz brachte 2017 bei fast allen Einrichtungen Mängel ans Licht – allerdings keine gravierenden Fehler.

Hauptproblem: Die Ärzte konnten die ausreichende Fachkunde nicht nachweisen. Die Arbeitsschützer hatten insgesamt 265 Herzkatheter-Arbeitsplätze in 120 Kliniken und 21 Praxen geprüft. Dabei ging es um die Fachkunde, die Sachverständigenprüfung an den Röntgengeräten, die Gefährdungsbeurteilung sowie die Unterweisung und Schutzausrüstung der Beschäftigten.

In 137 Einrichtungen stießen die Prüfer auf Mängel – in 71 Fällen wurden zehn oder mehr Mängel festgestellt. Ein Unterschied zwischen Praxen und Kliniken ließ sich nicht erkennen, teilte das Landes-Gesundheitsministerium auf Anfrage mit. Rund ein Drittel der Auffälligkeiten bezog sich auf die erforderliche Fachkunde "Strahlenschutz". Die Kardiologen hatten entweder keine Fachkundebescheinigung oder keine ausreichende Fachkunde.

 So hatten manche lediglich die Fachkunde "Notfalldiagnostik". "Solange die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz bei den zuständigen Behörden nicht nachgewiesen werden kann, dürfen die betroffenen Kardiologen nur unter Aufsicht einer Ärztin/eines Arztes mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz tätig werden", erläuterte das Ministerium. Ist die Aufsicht nicht gewährleistet, darf die Leistung nicht erbracht werden.

Die hohe Anzahl der gefundenen Mängel zeige, dass die Kontrolle der Herzkatheter-Arbeitsplätze überfällig war, so Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Die letzte landesweite Überwachungsaktion von Röntgeneinrichtungen in diesem Bereich erfolgte 1995.

Im Allgemeinen reagieren die Behörden bei Röntgeneinrichtungen auf Beschwerden, Anfragen oder Anzeigen. Gerätetechnisch werden die Röntgeneinrichtungen laut Ministerium alle fünf Jahre oder bei wichtigen Änderungen anlassbezogen durch bestimmte Sachverständige überprüft.

"Bei derartigen Untersuchungen oder Eingriffen müssen die Strahlenbelastungen für die Patienten und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so gering wie möglich sein", betonte Laumann. Das medizinische Personal entsprechend aus- und weiterzubilden, trage entscheidend dazu bei.

Nach der Überwachungsaktion leiteten die Arbeitsschutzdezernate in den fünf Regierungsbezirken insgesamt 50 Verfahren ein. Die Sanktionen reichten von 55 Euro Verwarnung bis 5000 Euro Bußgeld. (iss)

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