Jahresbericht 2017

Mehr als 2500 sagten "Ja" zur Gewebespende

Augenhornhäute, Herzklappen, Knochen – im letzten Jahr konnte die Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG) 2340 Gewebeentnahmen realisieren.

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In Deutschland gilt seit 2012 sowohl für die Organ- als auch für die Gewebespende die im Transplantationsgesetz verankerte Entscheidungslösung.

In Deutschland gilt seit 2012 sowohl für die Organ- als auch für die Gewebespende die im Transplantationsgesetz verankerte Entscheidungslösung.

© Sven Weber / stock.adobe.com

HANNOVER. Mehr als 32.000 Meldungen potenzieller Gewebespender gingen 2017 bei der gemeinnützigen DGFG ein, die jetzt ihren Jahresbericht 2017 veröffentlicht hat. Demnach hätten 2523 Personen einer Gewebespende zugestimmt, die DGFG konnte 2340 Gewebeentnahmen realisieren.

Um zu spenden, sei ein ausgefüllter Organ- und Gewebespendeausweis gut, gefragt würden dennoch die Angehörigen", so Martin Börgel, Geschäftsführer der DGFG.

In Deutschland gelte seit 2012 sowohl für die Organ- als auch für die Gewebespende die im Transplantationsgesetz verankerte Entscheidungslösung. Sei der Wille des Verstorbenen nicht bekannt, dürfen die Angehörigen im Sinne des Verstorbenen entscheiden. Viele wüssten dabei nicht, dass neben Organen auch Gewebe, dazu gehören Augenhornhäute, Herzklappen, Blutgefäße, Knochen, Weichteilgewebe wie Knorpel, Sehnen, Bänder und Haut, nach dem Tod gespendet werden könnten.

Mehr als 90 Prozent der gespendeten Gewebe waren laut DGFG Augenhornhäute, die Spende kann bis zu 72 Stunden nach Todeseintritt durchgeführt werden. Bei Herzklappen und Blutgefäßen sei das Zeitfenster mit 36 Stunden wesentlich kleiner. Gleichzeitig sei der Bedarf dieser Gewebe in der Transplantationsmedizin nach wie vor sehr hoch. Experten gingen davon aus, dass jedes Jahr mehr als 500 Herzklappen und Blutgefäße benötigt würden, um Patienten operativ versorgen zu können. Diese Gewebe stammten bisher aus der Organspende.

Die DGFG konnte 2017 insgesamt 58 Herzklappen und 69 Blutgefäße zur Transplantation vermitteln. Derzeit arbeite die DGFG außerdem daran, an mehreren Standorten ein Programm zur Spende kardiovaskulärer Gewebe (KVG) bei Herz-Kreislauf-Verstorbenen etablieren, um den Spenderpool zu erweitern. (ato)

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