Niedersachsen

Stationsapotheker sind künftig Pflicht

Als Folge der Mordserie des Krankenpflegers Niels Högel hat Niedersachsen sein Krankenhausgesetz geändert.

Veröffentlicht:

HANNOVER. Niedersachsens Krankenhäuser müssen spätestens am 1. Januar 2022 Stationsapotheker eingestellt haben. Das hat der Niedersächsische Landtag mit der Novellierung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes einstimmig beschlossen.

Damit reagiert die Landespolitik auf die Mordserie an den Krankenhäusern in Oldenburg und Delmenhorst. Der ehemalige Krankenpfleger Niels Högel hat dort in den Jahren 2000 bis 2005 womöglich mehr als 100 Patienten mit Medikamenten aus den Beständen der Krankenhäuser getötet.

Nun soll es in den Kliniken mehr Kontrollmöglichkeiten geben. Laut Beschluss sollen die Apotheker in jedem Krankenhaus die Ärzte beraten.

Die Apothekerkammer des Landes begrüßt die Neuregelung, die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) kritisiert sie. Die NKG meldet verfassungsrechtliche Bedenken an. Denn dem Land fehle die Regelungsbefugnis zur Einführung einer solchen Vorgabe, erklärt Dr. Hans-Heinrich Aldag, Vorsitzender der DKG.

Zudem sei der Markt an Apothekern leergefegt. „Die notwendige Anzahl an Apothekerinnen und Apothekern ist auf dem Arbeitsmarkt nicht vorhanden.

Die Krankenhäuser werden daher die Regelung vermutlich nicht einhalten können. Die Politik bietet keine Lösung zum Abbau des Fachkräftemangels, sondern erzeugt in einer weiteren Berufsgruppe einen neuen Engpass“, kritisiert NKG-Verbandsdirektor Helge Engelke.

"Novellierung ein Meilenstein"

Die Apothekerkammer Niedersachsen dagegen lobt die Entscheidung: „Die Novellierung ist ein Meilenstein in Bezug auf die Verankerung pharmazeutischer Kompetenz in einem Gesetz,“ sagt Magdalene Linz, Präsidentin der Kammer.

Die Aufgaben eines Stationsapothekers seien bei jungen Pharmazeuten beliebt, so Linz. Die ausgeschriebenen Stelle stießen auf großes Interesse“, hieß es.

Das novellierte Gesetz verpflichtet die Kliniken außerdem, ein anonymes Whistleblower-System zu schaffen sowie regelmäßige Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen abzuhalten, in denen Todesfälle und besonders schwere Krankheitsverläufe erörtert werden sollen.

„Das Risiko von Behandlungsfehlern – ob aus Versehen oder vorsätzlich – wird gesenkt; darüber hinaus wird das Bewusstsein in den Krankenhäusern gestärkt, selbst mehr Verantwortung für den Schutz der Patienten zu übernehmen“, sagte Niedersachsens Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann (SPD).

„Das führt zu mehr Patientensicherheit und die Qualität in der Medizin insgesamt wird verbessert. Patientinnen und Patienten sollen sich in unseren Kliniken sicher fühlen.“

Eine Arzneimittelkommission in jedem Haus soll künftig eine Arzneimittelliste führen und Ärzte und Pfleger beraten.

Zudem soll jedes Krankenhaus einen Plan entwerfen, wie berufsbezogenen Belastungen der Mitarbeiter vorsorglich zu begegnen sei. (cben)

Mehr zum Thema

Patientinnen verwechselt

Prager Krankenhaus nimmt irrtümlich Abtreibung vor

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Führen den BVKJ: Tilo Radau (l.), Hauptgeschäftsführer, und Präsident Michael Hubmann im Berliner Büro des Verbands.

© Marco Urban für die Ärzte Zeitung

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“

Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch.

© Rolf Schulten

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System