Pflegepersonal
Verzögerung hätte Folgen für Klinik-IT
Berlin. Der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) warnt die Selbstverwaltung vor weiteren Verzögerungen bei der Vorlage einer Fallpauschalenvereinbarung und des Entgeltkatalogs.
Anderenfalls sehen die IT-Hersteller die pünktliche Implementierung und Berechnung der neuen Pflegepersonalkosten mit Stichtag Januar 2020 in Gefahr. Und das wiederum hätte deutliche Auswirkungen auf die abrechnenden Krankenhäuser.
Über das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz waren bekanntlich umfassende Änderungen des DRG-Systems beschlossen worden. Laut Gesetz seien die Akteure der Selbstverwaltung bis 30. September verpflichtet gewesen, eine Fallpauschalenvereinbarung und einen Entgeltkatalog mit bundeseinheitlichen Bewertungsrelationen der auszugliedernden Pflegepersonalkosten vorzulegen.
Auf dieser Basis erfolge die Abrechnung über die Software, die bis zum 1. Januar implementiert sein müsse, warnt der bvitg.
Durch die Verzögerungen bei der Veröffentlichung des Entgeltkatalogs verkürze sich „der ohnehin knapp bemessene Umsetzungszeitraum“ für Hersteller und Krankenhäuser. Bis dato lägen weder die für die Anpassung der Softwarekomponenten erforderlichen Abrechnungsbestimmungen noch die Entgeltkataloge für 2020 vor.
„Dies ist eine nicht hinnehmbare Situation für die Unternehmen, die dann innerhalb weniger Wochen ihre Systeme in Erwartung an eine fristgerechte Umsetzung unter Hochdruck anpassen müssen. Wir fordern die Vertragspartner auf Bundesebene dazu auf, hier schnellstmöglich zu einer Einigung zu kommen“, so Verbandsgeschäftsführer Sebastian Zilch. (ger)